Qualifikationsprofile und Potenzialdarstellungen sind zu Recht umfangreich und detailliert. Jeder Mitarbeiter verfügt über ein individuelles Set an Kenntnissen, Fertigkeiten und auch an Potenzialen. Die Ausprägung dieser Eigenschaften bestimmt, ob dieser Mitarbeiter zu den Leistungs- oder Potenzialträgern zählt oder nicht. Daraus abgeleitet ergibt sich, wie er im Rahmen der Personalplanung zu behandeln ist.
Personalportfolio hat zwei Dimensionen
Das Personalportfolio wird in einer zweidimensionalen Matrix dargestellt, die zum Einen das Potenzial (auf der X-Achse) und die Leistung des Mitarbeiters (auf der Y-Achse) darstellt. Durch die Bemessung dieser beiden Kriterien ergibt sich eine genaue Postion in einem Quadranten des Rasters.
Position im Personalportfolio entscheidet
Nicht alle Mitarbeiter innerhalb des Personalportfolios können sich im oberen rechten Quadranten befinden, der hohe Leistung bei gleichzeitig vorhandenem Potenzial ausdrückt. Auch Mitarbeiter, die wenig Potenzial, aber hohe Leistung zeigen, sind wichtig, denn sie sind Leistungsträger auf den Positionen, die sie derzeit besetzen.
Ist Potenzial und Leistung gleichermaßen vorhanden, sind Entwicklungsmaßnahmen auf weitere Positionen angezeigt. Mitarbeiter, die hohes Potenzial bei geringer Leistung zeigen, sind ggf. noch in der Einarbeitung und müssen weiter beobachtet werden. Von Mitarbeitern, die weder Leistung zeigen, noch Potenzial aufweisen, wird man sich am ehesten trennen.
Personalportofolio vereinfacht
Die Frage ist erlaubt, ob die Portfoliodarstellung unerlaubt vereinfacht. Sicher wird sie nicht der Individualiltät des einzelnen Mitarbeiters gerecht. Sie hilft jedoch, die weiteren Schritte der Personalentwicklungsplanung anzugehen, in der dann aus dem "Schubladenverfahren" wieder eine individuelle Betrachtung wird. Daher ist die Portfoliosicht auch im Personalbereich eine erlaubte und geeignete Vorgehensweise.