Miniserie Abfindung – Teil 1: Was ist eine Abfindung überhaupt?
Lesezeit: < 1 MinuteUnter Abfindung versteht man eine Geldzahlung, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes bekommt. Außerdem kann ein Arbeitnehmer eine Abfüllung erhalten, wenn die Vertragsbedingungen geändert werden. Klassisches Beispiel ist die Reduzierung der Arbeitszeit.
Keine Abfindung in diesem Sinne sind Zahlungen zum Ausgleich offener Forderungen des Arbeitnehmers, zum Beispiel Pauschalzahlungen für geleistete Überstunden oder zum Ausgleich rückständigen Arbeitslohns.
Auf Abfindungen entfallen keine Sozialversicherungsabgaben (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung).
Was aber gerne übersehen wird ist, dass die Abfindung versteuert werden muss. Früher gab es einen Freibetrag, der inzwischen aber abgeschafft wurde. Abfindungen sind also voll steuerpflichtig. Erleichterungen bringt die sog. Fünftelregelung.
Mein Tipp: Nutzen Sie einen der zahlreichen Abfindungsrechner im Internet, bevor Sie sich darauf festlegen, wie die Abfindung gezahlt wird. Noch besser ist es, wenn Sie sich durch einen Steuerberater beraten lassen. Oftmals geht es bei Abfindungen um Beträge, die die Beratung sinnvoll machen, damit Sie kein Geld verschenken.
Bildnachweis: domoskanonos / Adobe Stock
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