Minijobs im Privathaushalt sind krisensicher

Die Privathaushalte trotzen als Arbeitgeber der Krise. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Minijobber in Privathaushalten um mehr als 13 Prozent gestiegen.

Immer mehr Minijobs in Privathaushalten
Seit 2003 hat sich die Zahl der (gemeldeten) Minijobs in Privathaushalten mehr als versechsfacht. Die Minijob-Zentrale bezifferte Ende März 2009 die Zahl der Minijobber auf rund 172.000. Das sind im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres 13,6 Prozent mehr Minijobber. Die Zahl der gemeldeten Minijobber insgesamt stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,7 Prozent auf nunmehr rund 6,8 Millionen. Dies teilte die Minijob-Zentrale Anfang Juni 2009 mit.

Bremen – das Land der Minijobber
Das Bundesland Bremen ist gemessen an der Einwohnerzahl das Bundesland mit den meisten Minijobbern. Hier sind 99,2 von 1.000 Einwohnern in einem Minijob tätig. Im Musterländle Baden-Württemberg sind es immerhin noch 94,9 von 1.000 Einwohner, die als Minijobber beschäftigt sind. Schlusslicht in dieser Statistik ist Sachsen-Anhalt, dort sind nur 44,4 von 1.000 Einwohnern geringfügig beschäftigt.

Minijob ist Frauensache
Das nur Frauen in Minijobs tätig ist, stimmt nicht ganz. Aber Frauen sind überdurchschnittlich häufig als Minijobber tätig. Der Frauenanteil bei Minijobs beträgt 63,5 Prozent. Bei den Minijobbern in Privathaushalten beträgt der Frauenanteil sogar 92,6 Prozent, sodass quasi jeder Minijob in einem Privathaushalt von einer Frau ausgeübt wird.

Minijobs kennen keine Altersschranken
Bei der Altersstruktur kann man von einer Normalverteilung sprechen. So ist die Hälfte der Minijobber zwischen 30 und 55 Jahre alt. Die andere Hälfte der Minijobber verteilt sich zu gleichen Teilen auf die Altersgruppen unter 30 Jahre und ab 55 Jahre. Die größte Altersgruppe unter den Minijobbern bilden die 40- bis 45-jährigen.

Besonders viele Minijobber gibt es im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie in der Gebäudebetreuung und im Garten- und Landschaftsbau. Hierbei sei noch einmal darauf hingewiesen, dass auch für Minijobber eine Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung besteht.