Minijob: Diese Unterlagen sollten Sie sich geben lassen

Minijobs sind weit verbreitet. Allerdings sind sie nur dann beitragsfrei, wenn der Minijobber auch aus mehreren Minijobs nicht mehr als die bekannten 400 € im Monat erzielt. Damit Sie als Arbeitgeber die Versicherungspflicht richtig einschätzen können, hat der Minijobber eine Reihe von Mitwirkungspflichten, zum Beispiel muss er Ihnen bestimmte Unterlagen geben.

Wenn der Minijobber mehrere Minijobs hat, werden zur Entscheidung über die Sozialversicherungsfreiheit alle zusammengerechnet. 

Die folgenden Unterlagen sollten Sie zur Klärung der Versicherungspflicht zu den Entgeltunterlagen des Minijobbers legen.

Minijob: Unterlagen eines Minijobbers
Sie sind rechtlich verpflichtet, gewisse Unterlagen bei den Entgeltunterlagen des Minijobbers aufzubewahren (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 Beitragsverfahrensverordnung):

  • Eine Erklärung eines kurzfristig geringfügig Beschäftigten über weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr
  • Eine Erklärung des Minijobbers über weitere Beschäftigungen
  • Eine Zusage des Minijobbers, Ihnen die Aufnahme weiterer Beschäftigungen mitzuteilen

Die Deutsche Rentenversicherung "Bund" weist darauf hin, dass Sie Ihrer rechtlichen Verpflichtung zu dieser Nachweisführung gerecht werden, wenn Sie die notwendigen Angaben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung durch einen Personalfragebogen abfragen. Lassen Sie sich außerdem vom Minijobber schriftlich bestätigen, dass er Ihnen die künftige Aufnahme weiterer Beschäftigungen umgehend mitteilen wird.

Die für die Beurteilung der Versicherungspflicht zuständige Minijobzentrale hat einen entsprechenden Personalfragebogen online zur Verfügung gestellt. Sie finden ihn hier zum Download.