Mindestarbeitsbedingungen

Prüfen Sie die Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge auf Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhne. Schauen Sie zunächst in Ihren Betriebsvereinbarungen nach. Dort können Mindestarbeitsbedingungen festgeschrieben sein. Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Sie begründen aber nicht nur Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, sondern wirken sich auf alle Arbeitnehmer Ihres Betriebs aus.

Sie gelten also für alle Arbeitnehmer des Betriebs, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis bei Abschluss der Betriebsvereinbarung bereits bestanden hat. Von dem einzelnen Arbeitsvertrag können sie aber nur dann abweichen, wenn die Regelungen günstiger als die im Arbeitsvertrag sind.

Prüfen Sie, ob in Betriebsvereinbarungen Lohnuntergrenzen oder andere Ansprüche festgeschrieben sind. Von diesen Mindestansprüchen darf der Arbeitgeber nicht durch den Arbeitsvertrag nach unten abweichen.

Tarifverträge

Nach Prüfung der Arbeitsverträge und der Betriebsvereinbarungen wenden Sie sich nun den Tarifverträgen zu. Hier sind häufig Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhne vereinbart. Wenn Tarifverträge Anwendung finden, dürfen Arbeitgeber von den Regelungen nur abweichen, falls dort

  1. Abweichungen zugelassen sind oder
  2. keine abschließenden Regelungen getroffen wurden.

Prüfen Sie für jedes einzelne Arbeitsverhältnis, ob Tarifverträge gelten!

Ein Tarifvertrag kommt zur Anwendung, wenn

  • der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber tarifgebunden sind, also eine Mitgliedschaft in dem entsprechenden Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft besteht
  • oder/und
  • ein Firmentarifvertrag geschlossen wurde
  • oder/und
  • die Geltung eines Tarifvertrags beispielsweise im Arbeitsvertrag vereinbart wurde
  • oder/und
  • ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Letzteres wird künftig häufiger vorkommen.

Wichtig: Es kann also Arbeitnehmer bei Ihnen geben, für die ein Tarifvertrag gilt und für andere wiederum nicht.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge

Nun kommen wir zu den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären. Dann gilt er für eine gesamte Branche!

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