Minderjährige Azubis: die besonderen Arbeitszeiten beachten

Wenn Sie minderjährige Azubis einstellen, also Auszubildende, die noch keine 18 Jahre alt sind, müssen Sie besondere Arbeitszeiten beachten. So steht es im Jugendarbeitsschutzgesetz. Welche Regelungen gelten?

Grundsätzlich dürfen Auszubildende unter 18 Jahren maximal 40 Stunden in der Woche arbeiten. Nur im Ausnahmefall darf diese Arbeitszeit überschritten werden. Dann ist allerdings zeitnah für einen Ausgleich zu sorgen. Auch wenn der jugendliche Auszubildende einen Nebenjob hat, darf er die Maximalzahl von 40 Stunden pro Woche inklusive Nebenbeschäftigung nicht überschreiten.

Nach der Berufsschule in den Betrieb?

Zum umstrittenen Thema zwischen Azubi und Ausbilder werden in diesem Zusammenhang oftmals die Arbeitszeiten, die nach der Berufsschule noch anfallen. Während volljährige Auszubildende grundsätzlich nach der Berufsschule noch den Betrieb aufsuchen müssen, ist das bei minderjährigen Auszubildenden anders: Dauert der Berufsschulunterricht bei ihnen länger als 5 Unterrichtsstunden, dann ist ein voller Arbeitstag anzurechnen.

Ausnahme: Wenn an beiden Berufsschultagen länger als 5 Stunden unterrichtet wird, dann gilt diese Regelung nur an einem dieser beiden Tage. Am jeweils anderen Tag muss der Auszubildende noch zur "Arbeit" in den Betrieb.

Außerdem gilt: Normalerweise arbeiten Auszubildende nicht vor dem morgendlichen Beginn der Berufsschule. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur dann möglich, wenn die Berufsschule erst um 9:00 Uhr oder später beginnt. Dies gilt im Übrigen nicht nur für jugendliche Auszubildende, sondern auch für erwachsene, wenn die noch als schulpflichtig gelten.

Besondere Pausenregelungen für Azubis unter 18

Auch bei den Pausen müssen Sie als Ausbilder grundsätzliche Dinge beachten, die nur für minderjährige Auszubildende gelten: Dauert die tägliche Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden, gewähren Sie mindestens 30 Minuten Pause. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden hat der Auszubildende Anspruch auf mindestens 60 Minuten Pause.

Beachten Sie: Der frühestmögliche Pausenbeginn liegt erst 1 Stunde nach dem Beginn der täglichen Ausbildungszeit. Das spätestmögliche Pausenende liegt hingegen spätestens 1 Stunde vor Ende der täglichen Ausbildungszeit. Grundsätzlich dürfen Azubis unter 18 Jahren nicht länger als 4,5 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten.