Minderjährige Auszubildende kündigen: Eltern einbeziehen!

Minderjährige zu kündigen ist hart. Vergessen Sie dennoch nicht, rechtlich alles Relevante zu beachten. Ganz wichtig dabei: Die Eltern sind einzubeziehen. Sie müssen die Kündigung erhalten - und zwar auf sicherem Wege.

Wenn eine minderjährige Auszubildende bzw. ein männlicher Azubi gekündigt werden soll, dann sind unbedingt die Eltern darüber zu informieren. Sie haben den Vertrag unterschrieben und sind die eigentlichen Empfänger der Kündigung. Wichtig ist aber vor allem: Die Eltern müssen die Kündigung tatsächlich offiziell erhalten.  

Wenn der Azubi die Kündigung selbst mit der Bitte um Übergabe an die Eltern erhält, dann kann das zu Problemen führen. Das gilt insbesondere, wenn es sich um eine Probezeit-Kündigung handelt, die kurz vor Ende der Probezeit ausgesprochen wird. Hält der minderjährige Azubi die Kündigung nämlich bis nach der Probezeit zurück, dann erhalten die Eltern das Schreiben zu spät.

Eine Kündigung zu den Bedingungen der Probezeit ist dann nicht mehr möglich. Und die Hürden für eine fristlose Kündigung nach der Probezeit liegen verständlicherweise hoch.

Minderjährige klagte gegen ihre Kündigung 
In einem Fall, den das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zu entscheiden hatte, wurde die Kündigung zwar fristgerecht durch eine minderjährige Auszubildende an ihre Eltern übergeben (AZ: 2 Ta 45/08 vom 20.3.2008). Allerdings klagte sie im Nachhinein dennoch gegen die Kündigung. Sie hatte aus ihrer Sicht nämlich keinen offiziellen Auftrag als Botin. Insofern sei die Übermittlung des Schreibens so nicht korrekt abgelaufen. 

Die Richter des Landesarbeitsgerichts sahen das anders: Aus ihrer Sicht sei ein förmlicher Auftrag nicht erforderlich. Die Übergabe durch die Auszubildende war rechtlich so in Ordnung.  

Dennoch: Kündigung an Eltern nicht durch minderjährige Azubis übergeben lassen
Allerdings ist dennoch zu empfehlen, einen unabhängigen Boten einzusetzen. Auch wenn der minderjährige Azubi bislang immer zuverlässig war: Es könnte etwas schief laufen und gerade zum Ende der Probezeit haben Sie in der Regel keine 2. Möglichkeit, die Kündigung rechtssicher abzuschließen.