Mietrecht: Sie dürfen nach dem Mietende Ihrem Mieter das Wasser abdrehen
In dem Fall hatte ein Vermieter seine Wohnung von der Wasserversorgung abgetrennt, nachdem sein Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht ausgezogen war. Der Mieter protestierte, doch das Amtsgericht Berlin-Hohenschönhausen meinte: Nach Mietende sei ein Vermieter nicht mehr in der Pflicht, die Versorgung der Wohnung sicherzustellen. Denn zur Nutzung der Wohnung sei der Mieter mit Ablauf der Kündigungsfrist ohnehin nicht mehr berechtigt.
Mietverhältnis muss beendet sein
Folge: Die Abtrennung war demnach rechtens. Dabei stellte das Gericht ausdrücklich klar, dass es keinen Unterschied mache, ob einem Gewerberaum- oder einem Wohnungsmieter der Wasserhahn zugedreht werde. Entscheidend sei nur, dass das Mietverhältnis wirksam beendet sei (AG Hohenschönhausen, Az. 9 C 120/07).
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