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Mietnebenkosten werden mittlerweile auch als „zweite Miete“ bezeichnet

Weil Mietnebenkosten einen immer größeren Teil der Mietkosten ausmachen, werden die Mietnebenkosten, zum Beispiel für Müllabfuhr und Reparaturen, auch als "zweite Miete" bezeichnet. Zahlen müssen Sie Mietnebenkosten nicht nur für Ihre gemieteten Räume, sondern auch für Gemeinschaftsflächen, die Sie mit weiteren Mietern gemeinsam nutzen, etwa für die Reinigung des Treppenhauses.

Mietnebenkosten werden mittlerweile auch als „zweite Miete“ bezeichnet

Limit für Mietnebenkosten bei Formularverträgen
Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden, dass der Vermieter Sie an diesen Mietnebenkosten nicht uneingeschränkt beteiligen darf, wenn er mit Ihnen einen standardisierten Formularmietvertrag geschlossen hat.
Bundesgerichtshof (BGH), Az.: XII ZR 158/01).

Mietnebenkosten: Ein fester Prozentsatz der Jahresmiete
Nach Ansicht des Gerichts muss es eine Obergrenze für die umlegbaren Mietnebenkosten geben. Das kann zum Beispiel ein fester Prozentsatz der Jahresmiete sein.

Beispiel:
Ihre Jahresmiete beträgt 13.000 €.
Im Mietvertrag wird vereinbart, dass Sie Mietnebenkosten für Gemeinschaftsflächen nur bis maximal 10 % dieser Summe – 1.300 € – tragen müssen.
Achten Sie beim Abschluss eines Mietvertrags darauf, dass darin eine solche Begrenzung der Mietnebenkosten vorgesehen ist.

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