Mietmangel: So reagieren Sie richtig auf Mängelanzeigen

Ein Mietmangel kann immer einmal auftreten. In den meisten Fällen wird Ihr Mieter Sie, Ihren Hausmeister oder Verwalter anrufen, den Schaden melden und Beseitigung verlangen. Mancher Mieter mindert aber auch kommentarlos die Miete. Wenn Sie jetzt besonnen und sachlich vorgehen, ist dies die beste Maßnahme, um die Situation schnell zu bereinigen und unnötige finanzielle Verluste zu vermeiden.

Erfahren Sie von einem Mietmangel oder hat Ihr Mieter bereits die Miete gemindert, sollten Sie zuerst nachfragen, was genau Ihr Mieter bemängelt.

Ermitteln Sie, ob ein Mietmangel vorliegt
Lassen Sie sich die Situation detailliert beschreiben: Was hat der Mieter wann festgestellt, wie ist er dadurch beeinträchtigt, besteht akuter Handlungsbedarf, zum Beispiel beim Ausfall der Heizung im Winter? Bei größeren Beanstandungen schauen Sie sich die Sache am besten persönlich vor Ort an. So fühlt Ihr Mieter sich ernst genommen.

Und Sie können sich aus eigener Anschauung ein Bild machen, ob die Beschwerde Ihres Mieters überhaupt berechtigt ist. Auch den Umfang der Beeinträchtigung und die Höhe einer möglichen Mietminderung können Sie so besser abschätzen.

Übrigens: Ein Mietmangel kann nicht nur innerhalb der Mieträume auftreten. Auch das Umfeld und rechtliche Verhältnisse spielen eine Rolle. Mängel können danach sein:

  • Beeinträchtigungen in den Mieträumen(defekte Armaturen, Heizungsausfall, Feuchtigkeit)
  • Beeinträchtigungen auf dem Grundstück außerhalb der Mieträume (defektes Treppengeländer im Treppenhaus oder zum Hauseingang, defekter Fahrstuhl, Stolperfallen auf dem Zuweg zum Hauseingang)
  • Einwirkungen von außen (Lärmbelästigungen, Überschwemmungen, unzumutbare Gerüche)
  • rechtliche Verhältnisse (öffentlichrechtliche Nutzungsbeschränkungen, fehlende Gaststättenkonzession, Doppelvermietung)

Mangelanzeige des Mieters – Bleiben Sie sachlich
Nicht selten werden Sie feststellen, dass Ihr Mieter Lappalien kritisiert, bei denen es sich gar nicht um echte Mietmängel handelt. Oder die beanstandete Situation ist vom Mieter hinzunehmen. Typische Beispiele dafür sind ein Haarriss im Türspion oder täglich etwa 30-minütiges Klavierspiel aus der Nachbarwohnung. Werden Sie jetzt angesichts der überzogenen Anspruchshaltung Ihres Mieters ärgerlich, könnte die Situation eskalieren.

Zeigen Sie, um dies zu verhindern, Verständnis für die Empfindungen des Mieters. Machen Sie aber deutlich, dass es nicht in Ihrer Macht steht, die Situation zu ändern, weil beispielsweise der Nachbar zeitlich begrenzt musizieren darf. Verweisen Sie gegebenenfalls auf entsprechende Gerichtsurteile. Machen Sie Ihrem Mieter klar, dass er seine Mietzahlung zu Unrecht gekürzt hat und diese unverzüglich nachzahlen muss.