Die Richter vom Oberlandesgericht Koblenz haben entschieden, dass Sie sich als Vermieter direkt an den Arbeitgeber Ihres Mietinteressenten wenden dürfen, um das Risiko von Mietausfällen zu verringern. Wird beispielsweise das Gehalt des Mietinteressenten gepfändet, ist dies sicher kein Empfehlungsschreiben für ein Mietverhältnis.
Bei falschen Angaben muss der Arbeitgeber Schadensersatz zahlen
Für Sie als Vermieter ist dabei von Vorteil, dass der Arbeitgeber ein eigenes Interesse daran hat, wahrheitsgemäß zu antworten. Macht er Falschangaben zu Ihrem Mietinteressenten und kommt es später tatsächlich zu Mietausfällen, ist der Arbeitgeber sogar zum Schadenersatz verpflichtet. (OLG Koblenz, Beschluss v. 06.05.08, Az. 5 U 28/08).
Tipp: Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber Ihres Mietinteressenten
Lassen Sie sich nicht nur die letzten drei Einkommensteuerbescheinigungen vorlegen bevor Sie einen Mietvertrag mit Ihrem Mietinteressenten abschließen. Diese geben keine Auskunft darüber, ob das Einkommen schon gepfändet wird. Machen Sie vielmehr von diesem Urteil Gebrauch und klären Sie mit dem Arbeitgeber ihres Mietinteressenten direkt ab, ob dessen Gehalt gepfändet wird.