Mieterhöhung per E-Mail oder Fax spart Zeit und Geld

Ein Blick auf die aktuellen Mietspiegel zeigt, dass die Mieten vielerorts ordentlich gestiegen sind. Um Ihre Miete erhöhen zu können, haben Sie ein Mieterhöhungsverlangen an Ihre Mieter zu richten. Bei vielen Mietverhältnissen lohnt es sich daher für Sie, die Miete per E-Mail oder Fax zu erhöhen. Damit sparen Sie Zeit und Geld.

Mieterhöhung per E-Mail oder Fax spart Zeit und Geld
Diese Erleichterung können Sie nutzen, weil das Gesetz für Mieterhöhungsverlangen nur die "Textform" vorschreibt (§ 558 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass Ihre Erklärung nur lesbar sein muss und dass Sie als Erklärender erkennbar sein müssen. Deshalb dürfen Sie Ihr Mieterhöhungsverlangen auch als E-Mail, Fax oder Computerfax an Ihre Mieter senden.

Das hat für Sie den Vorteil, dass der Versand Sie nichts kostet (E-Mail) oder deutlich günstiger als ein eingeschriebener Brief ist (Fax) – und Sie dennoch einen Zugangsnachweis haben. Letzteres ist für Sie wichtig. Denn wenn ein Mieter bestreitet, das Mieterhöhungsverlangen erhalten zu haben, haben Sie ihm das Gegenteil zu beweisen. Sonst gilt es als nicht zugestellt, Ihre Mieterhöhung wäre damit ebenfalls nicht wirksam.

Weil Ihr Mieterhöhungsverlangen keine Unterschrift benötigt, muss das Ende der Erklärung von Ihnen aber in anderer Weise deutlich gemacht werden. Etwa durch Namensnennung, einer eingescannten oder kopierten Unterschrift, einer Grußformel oder durch einen Zusatz wie: "Diese Erklärung ist maschinell erstellt und aus diesem Grund nicht unterschrieben."

Tipp: Vollen Namen des Erklärenden im Mieterhöhungsverlangen angeben
Wollen Sie hier insbesondere als Verwalter auf der sicheren Seite
sein, sollten Sie nicht allein den Namen Ihrer Verwaltung angeben,
sondern immer auch den Vor- und Zunamen des zuständigen Sachbearbeiters.
Denn die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die Voraussetzung, dass
die Person des Erklärenden aus dem Mieterhöhungsverlangen für den
Mieter zweifelsfrei erkennbar sein muss.