Mieten Sie eine Wohnung in Italien!

Statt das übliche Hotel mit Vollpension: Warum mieten Sie nicht eine Wohnung in Italien, wo Sie sich nicht an feste Essens- und Schlafenszeiten halten müssen? Tolle Idee! Wie Sie eine Wohnung erfolgreich in Italien für den nächsten Urlaub mieten können, erfahren Sie hier.

Wenn Sie eine Wohnung in Italien mieten möchten, sollten Sie zwei Kuriositäten beachten:

  1. Wenn Sie auf der Suche nach einer Mietwohnung in Norditalien sind, werden Sie Schilder lesen, wie affittasi oder si affitta; das gleiche in Mittel- und Süditalien lautet hingegen si loca. Alle bedeuten "zum Mieten", wobei die ersten zwei aus dem Verb affittare und das dritte aus dem Verb locare stammen.
  2. Ein norditalienischer Vermieter wird zu Ihnen sagen: l’affitto è XXX Euro. Ein mittel- oder süditalienischer Kollege hingegen: la pigione è XXX Euro. Wieder zwei Synonyme, die beide meinen: "die Miete beträgt XXX Euro".

Wie bei allen Mietfällen werden Sie einen Mietvertrag (contratto d’affitto) unterschreiben müssen. Wahr ist, dass heutzutage die bestausgerüsteten Ferienorte über mehrsprachige Mitarbeiter und mehrsprachige Vertragsmuster verfügen, aber bitte vergessen Sie nicht, dass im Falle von Beanstandungen, Einwänden oder Streitigkeiten das Original (in unserem Falle also der italienische Vertrag) maßgeblich ist, so gut er auch ins Deutsche übersetzt sein mag.

Vokabeln im italienischen Mietvertrag

Das Vertragswesen hat auch eigene Fachbegriffe, die Sie lieber kennen sollten, um 100-prozentig das zu kennen, was Sie dann unterschreiben.

So heißt der Wohnungseigentümer, der Ihnen seine Wohnung vermietet, locatore; Sie als Mieter sind conduttore oder locatario. Wie in allen Verträgen, welche auch immer, um die Namen beider Parteien (Herr soundso & Herr soundso) nicht jedes Mal zu wiederholen, gilt die Formel:

  • Il Sig. XXX (oder la Società Immobiliare XXX): in appresso denominata il locatore = Herr XXX (od. die Immobiliengesellschaft XXX): nachstehend genannt der Vermieter

und

  • Il Sig. XXX: in appresso denominato il conduttore/locatario  = Herr XXX: nachstehend genannt der Mieter

Dann folgt die Beschreibung der Wohnung:

  • appartamento di m2 XXX sito al XXX piano = Wohnung von qm XXX auf der XXX Etage gelegen
  • composto da n. X vani (tinello, cucina, bagno, soggiorno, camera/-e da letto, balcone/-i) = bestehend aus X Räumen (Esszimmer, Küche, Bad, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Balkon.

Im Anschluss daran werden die Mietzeit und der Mietpreis angegeben:

  • L’immobile viene affittato dal XXX al XXX compreso al prezzo totale di Eur XXX comprensivo di spese = Das Objekt wird vom XXX bis einschl. XXX zum Gesamtpreis von Euro XXX einschl. Spesen vermietet.

Wenn die Spesen nicht mit einbezogen sind, wird es lauten di Eur XXX più le spese = von Euro XXX zuzüglich Spesen

In einem ernsten Vertrag wird dann auch noch spezifiziert, auf wie viel sich diese Spesen belaufen:

  • l’ammontare delle spese è Eur XXX = die Spesen betragen Euro XXX

Achtung: Fast alle Immobilienbesitzer – obwohl sie natürlich gegen absichtlichen oder unabsichtlichen Schaden versichert sind – verlangen trotzdem eine Kaution. Bei auf unbestimmte Zeit gemieteten Objekten enstpricht die Kaution i.d.R. zwei oder drei Monatsraten der Miete. Aber da Sie Ihre italienische Wohnung für eine kürzere Zeit (15 Tage? 1 Monat?) zu mieten beabsichtigen, gehen wir davon aus, dass die bei Ihnen angeforderte Kaution wesentlich milder sein dürfte.

Es ist gesetzmäßig vorgesehen (und auch als vorsorgliche Maßnahme für den Vermieter gemeint), dass im Bedarfsfall der Gerichtsstand immer der vom Wohnort des Inhabers ist.

Am Ende des Vertrags werden Sie fast sicher eine Klausel finden, die etwa wie folgt lautet:

Per tutto quanto non specificato nel presente contratto si fa riferimento alla normativa vigente del C.C. = für alles nicht im vorliegenden Vertrag Spezifizierte verweist man auf die Normen des geltenden BGB.

Keine Bang! Das ist auch vom Gesetz vorgesehen und dient dazu, eventuelle Zweifelsfälle oder Kontroversen zu regeln, ohne notwendigerweise vor einen Richter gehen zu müssen.