Midi-Jobber: Das müssen Sie bei den Meldungen für Ihre Mitarbeiter in der Gleitzone beachten
Lesezeit: < 1 MinuteHat der Mitarbeiter auf die Anwendung der Gleitzone bei Bemessung der Rentenversicherungsbeiträge verzichtet, müssen Sie das tatsächliche Arbeitsentgelt angeben.
Zusätzlich müssen Sie in Jahresmeldungen, Abmeldungen und Unterbrechungsmeldungen das Kennzeichen "Entgelt in der Gleitzone" mit einer der folgenden Schlüsselziffern ausfüllen:
- "0" , wenn der Mitarbeiter entweder kein Entgelt innerhalb der Gleitzone erzielt hat, oder auf die Anwendung der Regelung für die Gleitzone in der Rentenversicherung verzichtet
- "1", wenn der Mitarbeiter in sämtlichen Entgeltabrechnungszeiträumen ein Gleitzonenentgelt zwischen 400,01 und 800 Euro erzielt hat.
- "2", wenn der Mitarbeiter schwankendes Arbeitsentgelt erzielt hat, die Meldung also Zeiträume umfasst, in denen der Midi-Jobber mit seinem Entgelt innerhalb der Gleitzone lag, und Zeiträume, in denen er mehr als 800 Euro oder weniger als 400 Euro erzielt hat.
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