Merkmale eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Die Arbeitszeugnisse zumindest der letzten drei Arbeitgeber sind wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbungen. Am besten erbitten Sie Ihr Zeugnis direkt nach erfolgter Kündigung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen dieses zeitnah auszustellen. Sind Sie bereits ausgeschieden und schon einige Monate verstrichen, kann es schwierig werden, noch ein qualifiziertes Zeugnis zu bekommen.

Überblick über die Kennzeichen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Neben Angaben zur Person, der Art der Beschäftigung, der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie Angaben zu Beendigungsgründen und -modalitäten enthält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zusätzlich eine Beschreibung und Beurteilung der Leistung und Führung des Arbeitnehmers. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist der gängigste Zeugnistyp und Standard bei heutigen Bewerbungsunterlagen.

Es sollte der Gesamtpersönlichkeit des Arbeitnehmers Rechnung tragen und diese würdigen. Weiterhin sollte es eine Beurteilung der Qualität der Fähigkeiten und der erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers anhand folgender Merkmale enthalten:

  • Belastbarkeit
  • Initiative
  • Bereitschaft zum Engagement
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern (evtl. Führungsverhalten)

Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers

Im Hinblick auf seinen Beurteilungsspielraum bei der Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses muss der Arbeitgeber zwei Gebote beachten:

  • Oberster Grundsatz für die Zeugnisformulierung ist die Zeugniswahrheit. Es dürfen nur Tatsachen benannt werden, aber keine Behauptungen, Annahmen und Verdachtsmomente.
  • Außerdem gilt das Prinzip der wohlwollenden Beurteilung, gemäß derer der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren darf.

Die Forderung nach wohlwollender Beurteilung bei gleichzeitiger Wahrheitspflicht kann in der Praxis zu gewissen Konflikten führen und führt dazu, dass

  • Zeugnisse in der Regel positiv formuliert werden
  • Negatives weggelassen wird
  • massive Probleme verklausuliert werden

Zeugniscode

Daher hat sich eine Art Geheimsprache entwickelt, der sogenannte Zeugniscode, der in chiffrierter Form signalisiert, was wirklich gut und was schlecht war. Wenn im Zeugnis beispielsweise steht, dass Herr Müller stets um eine überdurchschnittliche Leistung bemüht war, heißt das übersetzt, dass er mit seinem Bemühen offenbar gescheitert ist.

Anforderungen im Detail

Es sollte auf Geschäftspapier mit der vollständigen Adresse des Arbeitgebers ausgedruckt werden. Auch darf die Überschrift Arbeitszeugnis nicht fehlen. Weiterhin enthält es die persönlichen Daten des Beurteilten und die genaue Beschäftigungsdauer. Dann sollte es eine genaue Tätigkeitsbeschreibung enthalten und die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen des Beurteilten. Darüber hinaus sollte im Arbeitszeugnis die Leistung des Arbeitnehmers mit seinen Stärken und Erfolgen beurteilt werden. Außerdem sollte es die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen dokumentieren.

Zusätzlich erfolgt eine Beurteilung der Führung und des Sozialverhaltens des Mitarbeiters. Auch werden Aspekte wie Loyalität und Vertrauenswürdigkeit beurteilt. Eventuell erfolgt auch eine Beurteilung der Mitarbeiter-Führungskompetenz. Weiterhin enthält es Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und eine Schlussformel, in der der Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden formulieren, für das Geleistete danken und gute Wünsche für die Zukunft aussprechen kann.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis schließt mit Ausstellungsort und -datum, wobei sich das Datum in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Austrittsdatum befinden sollte. Schließlich enthält es noch mindestens eine Unterschrift eines deutlich ranghöheren Mitarbeiters.

Gesetzliche Regelungen

Zwar ist in § 630 BGB der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen, allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer dies ausdrücklich verlangt hat. Der Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis verjährt erst nach 30 Jahren, bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis schaut dies jedoch ganz anders aus.

Nach aktueller Rechtsprechung der Arbeitsgerichte kann es dem Arbeitgeber bereits nach einigen Monaten unter Umständen nicht mehr zugemutet werden, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, da hierfür detaillierte Daten erforderlich sind, die der Arbeitgeber nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht längerfristig vorhalten muss.

Am besten erbitten Sie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis deshalb direkt nach erfolgter Kündigung.

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