Hinzu kommt, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt prüfen lassen will, ob auch Daimler den Schadstoffausstoß manipuliert hat, um mit den betroffenen Dieselmotoren geforderte Grenzwerte einhalten zu können. Da war das mögliche Autokartell noch gar nicht bekannt. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat aktuell berichtet, dass die Autobauer VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW bereits seit den 90er Jahren Arbeitskreise gebildet haben, um sich zu technischen Details, Zulieferern und auch Kosten abzusprechen. Dabei soll es auch um die Abgasreinigung bei Dieselmotoren gegangen sein. Die zuständigen Kartellbehörden müssen prüfen, ob die Hersteller unzulässige Absprachen getroffen und gegen das Kartellrecht verstoßen haben.
Das alles schürt das Misstrauen der Mercedes-Kunden. Fragen der Wirksamkeit einer Nachrüstung oder auch des Wertverlustes bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen drängen sich auf. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, MBK Rechtsanwälte, versteht unzufriedene Kunden, die angesichts der aktuellen Entwicklungen, ihr altes Fahrzeug lieber heute als morgen wieder zurückgeben möchten. Sollte sich der Verdacht unzulässiger Kartellabsprachen bestätigen, haben die Geschädigten Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten. Doch bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird noch einige Zeit ins Land gehen.
Allerdings können die Mercedes-Besitzer auch jetzt schon tätig werden. Dr. Hartung befasst sich seit Bekanntwerden des VW-Abgasskandals intensiv mit der Thematik „Rückgabe von Pkw“. „Bei Mercedes stelle sich nun die Frage, ob die erhöhten Abgaswerte einen Sachmangel darstellen und ob sich dieser Mangel durch eine entsprechende Nachrüstung beheben lässt. „Kann der Mangel nicht behoben werden, kommt der Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht“, so Dr. Hartung.
Auch der Widerrufsjoker kann ein Türöffner sein, um ein Fahrzeug, egal ob Diesel oder Benziner, wieder loszuwerden. Der Widerruf wird besonders dann interessant, wenn das Fahrzeug über die Bank des Autobauers finanziert wurde. Denn dann wird durch einen erfolgreichen Widerruf in der Regel der Kaufvertrag gleich mit rückabgewickelt. Der Käufer gibt also den Wagen wieder ab und erhält sein Geld zurück. Abgezogen wird in der Regel ein Nutzungsersatz und selbst der kann im Idealfall entfallen.
Möglich ist der Widerruf bei Autokrediten, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden und bei denen die Bank nicht korrekt über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt hat. Bei Autofinanzierungen, die erst nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, kann aufgrund einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung auch der Nutzungsersatz bei einem erfolgreichen Widerruf entfallen.
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