Mehr Transparenz durch elektronische Offenlegung der Bilanzen

Am 1. Januar 2007 ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG vom 10.11.2006, BGBl I S. 2553) in Kraft getreten. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Gleichzeitig wurde unter www.unternehmensregister.de ein elektronisches Unternehmensregister zur Offenlegung der Unternehmensabschlüsse eingerichtet. Hier stehen alle wesentlichen Unternehmensdaten (z. B. Handelsregistereintragungen, Jahresabschlüsse, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen) für jedermann zentral zum Online-Abruf bereit.

Das EHUG hat der Wirtschaft keine neuen Pflichten gebracht, es macht aber Ernst mit der Durchsetzung der Offenlegungspflichten und sorgt damit für eine höhere Transparenz bei der Rechnungslegung durch eine zeitgemäße Form der Datenhaltung und Datenveröffentlichung.

Höhere Transparenz durch Offenlegung
Nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) hat diese Möglichkeit, Unternehmensinformationen im Internet abzurufen, zu einer deutlichen Verbesserung der Transparenz im Wirtschaftsleben geführt. Der Online-Zugriff ermöglicht einen preiswerten und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland gleichermaßen einfachen Zugang zu Informationen über die im Handelsregister, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragenen Unternehmen.

Offenlegung der Jahresabschlüsse
Zudem müssen Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH, GmbH & Co. KG und Aktiengesellschaften, seit 2007 ihre Jahresabschlussunterlagen im elektronischen Bundesanzeiger und im Unternehmensregister veröffentlichen. Nach der Offenlegung kann sie jedermann kostenlos einsehen. Dies betraf erstmals das Geschäftsjahr 2006.

In diesem neuen Verfahren sieht der BMJ einen Erfolg, da für die Mehrzahl der offenlegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland inzwischen die Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 kostenlos über das Internet abgerufen werden können.

Widerstand gegen Offenlegung der Bilanzen schwindet
In der Offenlegung der im Unternehmensregister zur Verfügung stehenden Informationen sieht das BMJ einen großen Fortschritt, da Anleger, Geschäftspartner und Verbraucher nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen müssen, um die wesentlichen Unternehmensinformationen zu erhalten.

Auch kommt mittlerweile der ganz überwiegende Teil der Unternehmen seiner Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach. Trotz anfänglicher Widerstände gegen die Offenlegung der Jahresabschlüsse machen die jüngsten Zahlen deutlich, dass die Offenlegung gut gelingt und die Unternehmen ihren Pflichten zur Offenlegung verstärkt nachkommen.

Mittlerweile hat das BMJ auch eine positive Verhaltensänderung bei den Unternehmen bezüglich der Offenlegung feststellen können. Dennoch wird noch einmal eindringlich an die Unternehmen appelliert, die ihrer Offenlegungspflicht für die Geschäftsjahre 2006 und 2007 noch immer nicht nachgekommen sind, dies unverzüglich nachzuholen. 

Die Pflicht zur Offenlegung
Unternehmen müssen nach dem Abschlussstichtag innerhalb von maximal 12 Monaten ihren Jahresabschluss Controllingsicht offenlegen. Kommen sie dieser Verpflichtung zur Offenlegung nicht fristgerecht nach, erhalten sie vom Bundesamt für Justiz eine Ordnungsgeldandrohung. Sie können dann innerhalb von weiteren sechs Wochen die Unterlagen nachreichen um ihrer Verpflichtung zur Offenlegung nachzukommen.

In diesem Fall müssen die Unternehmen nur die Verfahrenskosten von 53,50 Euro tragen. Kommen die Unternehmen ihrer Offenlegungspflicht allerdings auch nach der sechswöchigen Nachfrist nicht nach, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Für das Geschäftsjahr 2006 sind bislang über 907.000 Unternehmen ihrer Pflicht zur Offenlegung nachgekommen. Damit ist eine Offenlegungsquote von ca. 80% erreicht. Allerdings hatten nur etwa 527.000 Unternehmen, also ca. 46% der offenlegungspflichtigen Unternehmen, die Offenlegung vorgenommen, bevor das Bundesamt für Justiz im Februar 2008 mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren begann.

68% der Unternehmen, denen sodann ein Ordnungsgeld angedroht wurde, haben innerhalb der Frist von sechs Wochen die Unterlagen zur Offenlegung nachgereicht und damit die Festsetzung eines Ordnungsgeldes vermieden.

Für das Geschäftsjahr 2007 haben inzwischen schon mehr als 749.000 Unternehmen ihre Verpflichtung zur Offenlegung erfüllt und damit eine Offenlegungsquote von mindestens 68 % erreicht, bevor überhaupt Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wurden. Die Zahl der Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr 2007 wird somit wesentlich geringer ausfallen, als für das Geschäftsjahr 2006. Es ist auch weiter mit einer steigenden Offenlegungsquote zu rechnen.

Noch können säumige Unternehmen ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 zur Offenlegung nachreichen und so ein Ordnungsgeldverfahren vermeiden. Der Jahresabschluss ist beim Bundesanzeiger Verlag elektronisch einzusenden. Ausnahmsweise können die einzureichenden Dokumente noch bis zum 31. Dezember 2009 in Papierform eingereicht werden. Wegen des Konvertierungsaufwands ist dies allerdings mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.