Markenschutz: Regeln für die Verwendung von VIP-Namen – "Ansteck-Naddel", Boris und Quick-Nick

Nachdem eine Werbekampagne mit Daniel Küblböck im Frühjahr für das Produkt Froop von Müller Milch durch Marketingleiter Jens-Oliver Hauck initiiert wurde, bedient man sich jetzt weiter aus dem Regal der Superstar-Riege, und dort gleich beim "Vater“ aller Superstars, Dieter Bohlen.
Der bringt nicht nur den aufpolierten Ruhm von DSDS mit, sondern es lässt sich mit ihm auch sonst ganz gut auf Presseschlager der Vergangenheit anspielen. Die Werbeagentur Wensauer & Partner kreierte einen TV-Spot, in dem Bohlen als "Vorsitzender der Müller-Partei" in satirischer Verfremdung der politischen Aufrufe zum Aufschwung den Konsumenten eine "Anstecknaddel“ versprach.
"Not amused“ zeigte sich jedoch vor allem Frau Nadja Abd el Farrag. Sie war zuvor elf Jahre mit dem 49-jährigen Bohlen zusammen, der den Spitznamen "Naddel“ für sie in die Presse gebracht und geprägt hatte. Nach der Trennung im Jahr 2001 ließ sie sich das Zeichen "Naddel“ angeblich markenrechtlich schützen.
Naddel ./. Müller Milch: Einigung nach einstweiliger Verfügung
Nach ersten Einigungsversuchen gab es zunächst eine Absage der Arendsded. Es folgte eine einstweilige Verfügung, die dem Konzern die Nutzung des Begriffs "Anstecknaddel“ vorläufig unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro untersagte.
Zuerst zeigte der Konzern keine Reaktion. Dann wurde der Begriff marketingwirksam "überpiept“. Problematischer als der TV-Spot dürfte der Umstand gewesen sein, dass sich der Begriff auch auf den Umverpackungen des Milchproduktes befindet.
Von Millionenkosten einer Rückrufaktion war die Rede. Da wurde dann zunächst mit harten Bandagen gekämpft. "Keinen Cent" bekomme sie, so ihr Ex-Freund. Der Name sei "für sich keine 2 Euro wert“. Trotz festgestellter 1.800 Personen mit dem Namen "Naddel“ in Deutschland und angeblich fehlenden Markenschutzes gab es wohl am Schluss doch noch eine Einigung.
Der Milchkonzern wird mit Naddel künftig ebenfalls werben und die neuen Spots spielen nur noch mit dem Verbot und lassen das Publikum die "Anstecknaddel" verlangen.
Markenrechtlicher Hintergrund
Die angeblich fehlende Marke dürfte sich aufgeklärt haben. Informierte Leser wissen, dass Eintragungen auf Dritte keinen Hinderungsgrund für die Rechtsausübung darstellen, denn schließlich kann man sich die Marke lizenzieren lassen. So wurde denn auch in öffentlichen Äußerungen von Bohlen ein Markenschutz durchaus vorausgesetzt.
Der beziehe sich aber nicht auf Molkereiprodukte. Markenanmeldungen monopolisieren den Begriff für den Anmelder. Allerdings schützt die Marke nur im branchennahen Umfeld. Dieser Schutzbereich wird durch die Waren- und Dienstleistungsklassen bestimmt, die der Anmelder bei der Markenanmeldung anzugeben hat.
Laut Bohlen sei die Marke "nur für Schmuck und persönliche Dienstleistungen“ geschützt. Nun ist der Weg von einer "Anstecknaddel" bis zu einem Ansteckschmuck nicht so weit, wie ihn Bohlen eventuell wähnte.
Spitznamen weniger geschützt
Wenn nicht hieraus eine Nähe herzuleiten ist, dann bleibt noch das Namensrecht. Hier geht es allerdings um "Spitznamen". Deren Schutz hat der BGH gerade in einem Verfahren, welches in II. Instanz vom Autor betreut wurde, zumindest im Internetbereich stark eingeschränkt.
Nur bei Verkehrsbekanntheit soll ein Spitzname, der einem Familiennamen entspricht (Maxem), schutzfähig sein. Ähnlich wie der Rennfahrer Nick Heidfeld für den Spitznamen "Quick Nick“, sollte Frau Abd el Farrag diese Verkehrsbekanntheit nachweisen können. Und auch an diesem Punkt wurde es wohl problematisch für Müller Milch.
Boris Becker siegt gegen FAZ
Denn auch öffentliche Personen der Zeitgeschichte müssen sich nicht ungefragt in der Werbung kommerzialisieren lassen. Hier hatte jüngst Boris Becker gegenüber der FAZ einen Sieg errungen, die den Star in einer fiktiven Schlagzeile in ihrer Abo-Werbung nutzte.
Wenn die angesprochenen Verkehrskreise auch bei dem Aufdruck auf den Verpackungen die Einbeziehung von Frau Abd el Farrag bei "Naddel“ eindeutig assoziieren, wird sie unfreiwillig Promoterin für das Produkt. Außerdem lehnt sich die Werbung an den mit dem Namen verbundenen Ruf an, so dass eventuell noch eine unlautere Rufausbeutung als wettbewerbsrechtlicher Aspekt hinzukommen konnte.
Neuer Ärger mit Feldbusch?
Neuer Ärger droht vielleicht schon im für Herbst 2004 angekündigten Zeichentrickfilm "Dieter. Der Film" über das Leben des Dieter Bohlen. Dort tritt Ex-Gespielin Verona Feldbusch mit bombastischen Brüsten inklusive Ventil auf. Bohlen freut sich hier schon öffentlich: Seine Ex-Freundin Naddel bekomme "einen Papagei auf die Schulter, da hat sie was zum Nachquatschen".