Maklerkosten: 4 Dinge, die Sie beachten sollten

Besitzen Sie kein Wohneigentum und sind auf der Suche nach einer neuen Mietwohnung? Dann können Sie sich freuen. Ab Juni 2015 muss derjenige einen Makler bezahlen, der ihn bestellt hat. Sie haben also so lange keine Maklerkosten zu befürchten, solange Sie keinen Makler von Ihrer Seite aus bestellen.

Früher war es immer so, dass Sie in der Zeitung und im Internet die schönsten Mietangebote gefunden haben, sich aber nicht darauf melden konnten. Der Grund ist einfach erklärt: Vermieter konnten noch bis zum Juni 2015 einen Makler mit der Vermittlung einer ihrer freistehenden Wohnungen oder Häuser beauftragen und die Maklerkosten mussten dann die neuen Mieter zahlen.

Das ist nun nicht mehr so. Mittlerweile wurde gesetzlich geregelt, dass derjenige die Maklerkosten zahlen muss, der sich an den Makler gewendet hat. Im Ausland, wie z. B. in Spanien, ist das schon lange so.

1. Maklerkosten können teuer werden

Normalerweise haben Makler für die Vermittlung einer Mietwohnung bis zu 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. verlangt. Kein Wunder, dass Makler in dem Fall immer die Vermieter dahingehend beraten haben, dass die Wohnung so teuer wie möglich vermietet werden sollte. Für den Makler bedeutete das die gleiche Arbeit für mehr Geld. Vermieter dagegen können weiterhin Makler mit der Vermittlung von freien Wohnungen beauftragen, aber im Vorfeld einen Festpreis, ganz unabhängig von der zu erwartenden Miete, vereinbaren.

Die Höhe der Maklerkosten ist daher nicht zu unterschätzen. Kritiker der neuen Gesetzgebung fürchten, dass die Mieten nun ansteigen werden, da die Vermieter die Maklerkosten selber tragen müssen. Diese Entwicklung ist aber eher unwahrscheinlich, da die Höhe der Miete einer Wohnung an den regionalen Mietspiegel und die Ausstattung gekoppelt ist.

2. Stichtag ist für Maklerkosten entscheidend

Haben Sie Ihren neuen Mietvertrag am 29.Mai 2015 unterschrieben, aber ziehen erst später ein, können Sie nicht aufatmen. Der Stichtag, 01.06.2015, bezieht sich nur auf Maklerverträge, die nach diesem Stichtag unterschrieben wurden. Alle Vermittlungsverträge, die Sie vor diesem Stichtag unterschrieben haben, hierbei gilt nicht der geplante Bezugstermin einer Immobilie, müssen Sie wie vorher vereinbart bezahlen.

3. Makler haben auch ihren Nutzen

Manchmal lohnt es sich aber auch, wenn Sie als Mieter einen Makler beauftragen, der Ihnen eine passende Mietwohnung suchen soll. Makler machen auf Vermieter meistens einen guten Eindruck, daher haben Sie gleich einen besseren Stand bei einer Wohnungsbesichtigung.

Makler vermitteln nicht nur Wohnungen und Häuser, sie kennen sich auch bestens mit der Materie aus. Es kann daher durchaus passieren, dass ein Makler, der für Sie tätig ist, Baumängel findet und Mietverhandlungen zu Ihren Gunsten führt. Eines sollten Sie nie vergessen. Ein Makler, den Sie selber beauftragen, kommt nur in den Genuss Ihrer Provisionszahlung, wenn Sie tatsächlich eine Wohnung oder ein Haus mieten, die/das von Ihrem Makler vermittelt wurde. Sie können sich daher ziemlich sicher sein, dass Ihr Makler ganz in Ihrem Sinne verhandeln wird, denn sonst war die ganze Arbeit umsonst für ihn.

4. Fordern Sie Ihr Recht

Mittlerweile dürfte es sich zwar herumgesprochen haben, dass Mieter keine Maklerkosten übernehmen müssen, wenn der Vermieter diesen bestellt hat, trotzdem sollten Sie sich nicht erpressen lassen. In den Zeiten der Wohnungsnot können manche Vermieter ganz schön dreist werden. Lassen Sie sich daher keinesfalls von einem Vermieter erpressen, dass Sie die Wohnung nur erhalten, wenn Sie trotz der Gesetzesänderung freiwillig die Maklerkosten übernehmen.

Hier geht es um das Prinzip. Sie können davon ausgehen, dass Sie mit einem Vermieter, der derartige Tricks schon vor Beginn der Mietzeit versucht, langfristig sicherlich keine Freude haben werden.