Makler: Sondergebühren sind unzulässig
Lesezeit: < 1 MinuteFakt ist: Das Bestellerprinzip hat einen massiven Einfluss auf die Arbeit von Maklern. Für diese Berufsgruppe hat sich die Lage deutlich verändert. Hier gilt vereinfacht: Wer die Musik bestellt, muss auch dafür zahlen. Wenn also Eigentümer für ihre Wohnung einen neuen Mieter über einen Makler suchen, muss eben der Vermieter für diese Leistung zahlen.
Makler verlangte unzulässige Besichtigungsgebühr
Das hat bei etlichen Maklern zu deutlichen Umsatzeinbußen geführt. Insofern ist es auch nicht verwunderlich, dass nun einige Makler hier sehr einfallsreich geworden sind, bei der Generierung von Umsätzen. Mit eher ungewöhnlichen Methoden mussten sich zuletzt auch schon die Gerichte beschäftigen. So untersagte das Landgericht Stuttgart einem Makler, von Wohnungsinteressenten je 35 € Besichtigungsgebühr zu verlangen (Urteile v. 15.06.2016, Az. 38 O 73/15 Kfh und 38 O 10/16 Kfh) .
Versuchen Sie keine Experimente – es lohnt sich nicht
Das Gericht gab den beiden Klagen statt. Ob ein Makler sich selbst als Makler sehe oder nicht, sei unerheblich. Tatsache sei, dass sich der Mann mit der Vermittlung von Wohnraum befasst und daher rechtlich als Makler tätig sei. Hier sah das Gericht keinen Spielraum. Daher gilt ganz deutlich: Wer im Bereich der Wohnungsvermittlung tätig ist, sollte solche Honorarexperimente besser unterlassen. Wohnungsinteressen können die Gebühr zurückverlangen und dann kann es tatsächlich teuer werden!
Bildnachweis: Dan Race / Adobe Stock
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