Lohnt sich das Ausbilden? Diese Frage beantwortet man am einfachsten, wenn man den Facharbeiter, der man ja nach der erfolgreichen Abschlussprüfung ist, vom ungelernten Arbeiter unterscheidet.
Lohnt sich die Ausbildung für den Betrieb?
Die Antwort lautet: Ja! Man kann beispielsweise sagen, dass der Facharbeiter mit seinen fundierten Kenntnissen aus der Theorie und Praxis im Betrieb vielseitiger einsetzbar ist, als der ungelernte "Hilfsarbeiter". Er ist nicht nur im unterwiesenen Bereich einsetzbar sondern kann in allen Bereichen des erlernten Berufsbildes eingesetzt werden, da er über die hier geforderten Fertigkeiten und Fachkenntnisse verfügt.
Daraus kann man erkennen, dass der Arbeitsplatz eines Facharbeiters, gerade in der heutigen, von Krisen heimgesuchten Wirtschaft viel sichere und beständiger ist als der eines ungelernten Arbeiters, weil er nicht so leicht zu ersetzen ist. Nicht zuletzt hat der Facharbeiter auch ein höheres Einkommen und selbstverständlich auch auf besser Aufstiegschancen im Unternehmen. Um dem Arbeitsmarkt als Facharbeiter zur Verfügung stehen zu können, muss man selbstverständlich zuvor die Ausbildung in einen der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe durchlaufen und die Prüfung vor der zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt haben.
Was muss man als Ausbilder bezahlen?
Während der Ausbildung verdient der Auszubildende oder Umschüler selbstverständlich weniger als ein gelernter Facharbeiter und erhält kein Gehalt/Lohn sondern eine Vergütung. Dies gilt auch im Vergleich zu Jungarbeitern. Jungarbeiter ist, wer das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berufstätig ist und sich nicht in einer Ausbildung befindet.
Sowohl der Auszubildende wie auch der Jungarbeiter, z. B.: der Bergjungmann, sind zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung, nach der ein Auszubildender dann Facharbeiter ist, verdient dieser natürlich weitaus mehr als der Jungarbeiter, der mit Vollendung des 18 Lebensjahr dann als ungelernter Arbeiter angesehen wird, trotz Besuch der Berufsschule welche sich aus der derzeit geltenden Pflichtschulzeit ergibt.
Welche Ausbildung passt zu wem?
In welchem Beruf und bei welchem Arbeitgeber man eine Ausbildung absolviert hängt von mehreren Kriterien ab. Nicht zuletzt ausschlaggebend sind Kriterien wie das örtliche Ausbildungsangebot. Findet ein Jugendlicher hier keinen Ausbildungsplatz in dem von ihm gewünschten Ausbildungsberuf, so wird er sich aller Voraussicht nach für einen anderen, in seinem Bereich angebotenen Ausbildungsplatz entscheiden um nicht Arbeitslos zu werden. Im Rahmen der heutigen Globalisierung wird es für junge Menschen immer mehr bedeutsamer Flexibel und Mobil zu sein, um au dem Arbeitsmarkt eine Chance zu haben.
Will man nicht arbeitslos werden, muss man über Fähigkeiten verfügen die sich beruflich immer schneller den immer schneller wandelnden Anforderungen des Berufslebens anpassen. Hierzu gehört zuerst die berufliche Ausbildung und im Anschluss daran die ständige Fort- und Weiterbildung. Diese Fähigkeiten nennen wir berufliche Flexibilität.
Was ist überhaupt ein Ausbildungsberuf?
Der Bundeswirtschaftsminister übernimmt die staatliche Anerkennung eines gewerblich/technischen Ausbildungsberuf. Dieser wird dann in das Berufsbild im Berufsbildungsgesetzt (BBiG) eingetragen. Bevor es jedoch dazu kommt das ein Beruf zum staatlich-anerkannter Beruf wird, wirken zuvor jedoch verschiedene Arbeitgeber- und auch Arbeitnehmerverbände an dem Anerkennungsverfahren mit.
Weiterentwicklungen in der Technik, Ökologie und Anwendungsverfahren machen es notwendig, nahezu dauernd bestehende Berufsbilder daraufhin anzupassen, veraltete Berufsbilder umzuwandeln oder gar ganz wegfallen zu lassen und neue Berufsbilder entstehen zu lassen. Der Weg vom Vorschlag bis zur staatlichen Anerkennung ist ein langer und mühsamer. Hat ein Berufsbild diesen langwierigen Weg durchlaufen, wird es letztendlich zum staatlich anerkannten Berufs dessen Ausbildung mit einer Prüfung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vor einer der zuständigen Stellen (IHK, HwK u.w.) abschließend.
Mit der bestandenen Abschlussprüfung weist man vor, dass man alle notwendigen und geforderten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt, die erforderlich sind um der ausgebildeten Tätigkeit fachlich nachgehen zu können.
Wer darf ausbilden?
Ob eine Betrieb oder eine Person als Ausbildungsbetrieb oder Ausbilder in Frage kommt oder nicht und ausbilden darf, wird von den zuständigen Stellen (z.B.: IHK) festgestellt.
Ein Betrieb der Ausbildung betreiben möchte muss über die die persönliche und fachliche Eignung, der Ausbilder selbst zudem noch über den Nachweis der Ausbildung der Ausbilder, besser bekannt als AdA Nachweisung, verfügen. Seit dem 01. August 2009 ist die durch die zuständigen Stellen geprüfte AdA Nachweisung wieder bindend verpflichtend. Verfügt ein Ausbildungsbetrieb oder ein Ausbilder über nur einer der drei geforderten Eignungen nicht, so darf er selbst auch keine Ausbildung durchführen. Die Grundlagen hierfür sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) festgelegt. Ausnahmen hierzu können durch die zuständigen Stellen gesondert festgelegt werden.
Verfügt ein Betrieb über diese Voraussetzungen, so ist auch entscheidend, ob ein Betrieb alle Qualifikationen und Kenntnisse des Ausbildungsberufes selbst vermitteln kann. Ist dies nicht der Fall, so bleibt dem Betrieb die Möglichkeit, die Qualifikationen und Kenntnisse die er selbst nicht vermitteln kann, in Form einer überbetrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung durchführen zu lassen. Besteht hierzu nicht die Möglichkeit, so darf der Betrieb ebenfalls nicht ausbilden.
Sonderfall zur beruflichen Erstausbildung ist die Umschulung wie auch berufliche Fortbildung. Durch das Arbeitsfördergesetz (AFG) hat die Bundesarbeitsagentur den gesetzlichen Auftrag, berufliche Fortbildungen und Umschulungen finanziell zu fördern. Dies soll dazu dienen, dass weder Arbeitslosigkeit noch unterwertige Beschäftigung eintritt oder fortdauert. So ist die Arbeitsagentur dazu gesetzlich verpflichtet, Beratungen bezüglich Umschulungen anzubieten und zu ermöglichen.
Unter Umschulung versteht man eine "Ausbildungsmaßnahme für Erwachsene, die den Übergang in eine andere, zukunftsorientierte Tätigkeit ermöglichen soll." Die Überwachung von Umschulungsmaßnahmen obliegt genau wie in der Berufsausbildung den zuständigen Stellen. Die Abschlussprüfung absolvieren Umschüler gemeinsam mit Auszubildenden. Somit gilt für Umschüler derselbe Lehrstoffplan der Berufsschulen. Einzige Ausnahme ist, dass Umschüler vom Berufsschulunterricht entbunden werden können.