Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf ist das "Liebesverbot" unwirksam. Denn diese Verhaltensvorgabe greife zu sehr in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter ein (LAG Düsseldorf, 14.11.2005, 10 TaBV 46/05).
Außerdem: Liebesbeziehungen können durchaus positiv auf das Arbeitsverhalten auswirken, denn glückliche Mitarbeiter sind motivierte Mitarbeiter.