Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf ist das "Liebesverbot" unwirksam. Denn diese Verhaltensvorgabe greife zu sehr in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter ein (LAG Düsseldorf, 14.11.2005, 10 TaBV 46/05).
Außerdem: Liebesbeziehungen können durchaus positiv auf das Arbeitsverhalten auswirken, denn glückliche Mitarbeiter sind motivierte Mitarbeiter.
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