Die vom Gericht aufgestellten Grundsätze für die Lenkzeiten gelten sowohl für Unternehmen mit Fuhrpark als auch für Unternehmen, die nur einen oder auch wenige Fahrer einsetzen. Diese Folgen können bei falscher betrieblicher Organisation auf Sie zukommen:
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Sie müssen gegebenenfalls mit einer Geld- oder Gefägnisstrafe rechnen.
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Das Gericht kann ein Berufsverbot verhängen.
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Die Gewerbeerlaubnis kann widerrufen werden.
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Der Versicherungsschutz ist in Extremfällen gefährdet.
Um die strafrechtliche Verantwortung zu minimieren, müssen Sie den Betrieb so organisieren, dass die Fahrer die Lenkzeiten einhalten können.
Praxis-Tipp
- Regeln Sie im Arbeitsvertrag, dass die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen.
- Teilen Sie die Fahrer nur so ein, dass diesen die Einhaltung dieser Lenk- und Ruhezeiten auch möglich ist.
- Überprüfen Sie die Einhaltung regelmäßig anhand der Fahrtenschreiberaufzeichnungen.
- Dokumentieren Sie Verstöße gegen die Lenkzeiten und mahnen Sie diese konsequent schriftlich ab.