Leiharbeiter: Achten Sie besonders auf die Sicherheitsunterweisung

Leiharbeiter sind gefährdeter als andere
Verglichen mit der Stammbelegschaft des entleihenden Betriebs ist das Unfallrisiko bei einem Leiharbeiter dreimal höher. Warum das so ist und wie Sie diese Herausforderung systematisch in den Griff bekommen, erfahren Sie hier:
Leiharbeiter: Aus der Arbeitslosigkeit an die Müllpresse
Leiharbeiter, auch Zeitarbeitnehmer genannt, sind bei einem Verleihunternehmen fest angestellt, das sie auf Zeit an Betriebe mit Personalengpässen ausleiht. Die Branche boomt: Rund eine halbe Million Arbeitnehmer waren im Jahresdurchschnitt 2006 in Zeitarbeitsverhältnissen beschäftigt: 25.000 neue Job will die Branche in diesem Jahr schaffen.
Viele Leiharbeiter erhoffen sich über das Sprungbrett Zeitarbeit eine Festanstellung im entleihenden Betrieb, für immerhin ein Drittel von ihnen erfüllt sich dieser Wunsch. Die Kehrseite: Der Arbeitsschutz für die modernen Job-Nomaden bleibt oft hinter dem der Stammbelegschaft zurück und das Sprungbrett in den festen Job wird zum Sprungbrett ins Krankenhaus.

Die wichtigsten Gründe für Unfälle bei Leiharbeitern:

  • Oft fehlt es an klaren Vereinbarungen zwischen ver- und entleihendem Betrieb über die Zuständigkeiten für den Arbeitsschutz: Der Verleiher verlässt sich auf den Entleiher und umgekehrt.
  • Über 70% aller Leiharbeiter waren zuvor arbeitslos. Viele kennen die Unfallgefahr in ihrem neuen Job einfach nicht.
  • Zwei von drei Leiharbeitern sind vor ihrem Ausscheiden aus dem Zeitarbeitsunternehmen weniger als drei Monate dort beschäftigt; manchmal arbeiten sie in dieser Zeit in mehreren Betrieben. Da steht bei der Einweisung der Arbeitsschutz an letzter Stelle.
  • Jeder dritte Leiharbeiter wird als Helfer eingesetzt. Gerade im Niedriglohnsektor aber halten viele Betriebe mehr als ein Minimum an Einarbeitung für überflüssig – auch auf Kosten der Sicherheit.

Klären Sie folgende Punkte, wenn ein Leiharbeiter in Ihren Betrieb kommt:

  1. Sorgen Sie durch Absprache mit der Personalabteilung dafür, dass Sie frühzeitig vom bevorstehenden Einsatz von Leiharbeitern in Ihrem Betrieb erfahren. Ihr Chef muss Sie als Sicherheitsfachkraft darüber informieren (ASG) § 5 Abs. 2)!
  2. Prüfen Sie, welche Gefährdungen an den vorgesehenen Arbeitsplätzen bzw. bei den vorgesehenen Tätigkeiten bestehen.
  3. Stellen Sie durch Anfrage bei der Zeitarbeitsfirma fest, welche Ausbildung und Berufserfahrung der Leiharbeiter bereits hat.
  4. Besitzt der Leiharbeiter die erforderlichen Erlaubnisse, wie zum Beispiel einen Staplerschein?
  5. Vereinbaren Sie mit Ihrem Chef, wer die Sicherheitsunterweisung durchführen soll: Wenn das z.B. der Meister ist: Hat er am Tag des Arbeitsantritts der Leiharbeiter dafür Zeit?
  6. Sind gegebenenfalls vorgeschriebene arbeitsmedizinische Voruntersuchungen durchgeführt worden?
  7. Wer stellt die persönliche Schutzausrüstung für Ihren Leiharbeiter zur Verfügung?

Praxis-Tipp
Benennen Sie einen erfahrenen Mitarbeiter als Paten, der Ihrem Leiharbeiter als fester Ansprechpartner in Arbeitssicherheitsfragen zur Verfügung steht.