Lassen Sie sich Ihre BahnCard vom Finanzamt mitfinanzieren

Die Benzin- und Dieselkosten haben ungeahnte Höhen erreicht. Um Kosten zu sparen, steigen immer mehr Selbstständige bei Geschäftsreisen auf die Bahn um. Doch das wirft auch steuerliche Fragen auf - vor allem beim Thema BahnCard.

Expertenrat zur Absetzbarkeit der BahnCard
Eine typische Anfrage, die vielfach gestellt wird: „Angesichts der stark gestiegenen Benzinkosten bin ich bei meinen privaten und dienstlichen Reisen weitgehend auf die Bahn umgestiegen. Da war es nur logisch, dass ich mir eine BahnCard angeschafft habe. Die Frage ist nun: Was ist mit den Kosten für die BahnCard? Kann ich diese komplett als Betriebsausgabe ansetzen, obwohl ich sie natürlich auch für private Fahrten nutze? Oder muss ich die Kosten für die BahnCard aufteilen?"

Die BahnCard absetzen
Setzen Sie die Kosten für die BahnCard 25, 50 oder 100 in voller Höhe als Betriebsausgabe an – auch wenn Sie sie zusätzlich privat nutzen. Um Ärger mit dem Finanzamt möglichst von vornherein auszuschließen, gehen Sie einfach wie folgt vor:

  • Sie führen eine Aufstellung über alle Ihre betrieblich veranlassten Fahrten mit der Bahn.
  • In dieser Aufstellung halten Sie in einer Spalte den normalen Preis der Fahrt – also ohne BahnCard-Abzug – fest.
  • In einer zweiten Spalte führen Sie den ermäßigten Preis mit BahnCard auf, den Sie tatsächlich bezahlt haben.
  • Dann die Spalten jeweils addieren. Die Differenz beider Summen ist die Ersparnis, die Ihnen die BahnCard für die betrieblichen Fahrten gebracht hat.
  • Diese Differenz stellen Sie den Kosten für die BahnCard gegenüber.

Wenn Sie nur einigermaßen regelmäßig betrieblich veranlasst mit der Bahn unterwegs sind, wird die Ersparnis größer sein als die Kosten für die BahnCard – bei der BahnCard 25 ist das meist schon bei einer längeren Fahrt der Fall. Deshalb wird das Finanzamt die Kosten für die Karte anerkennen – schließlich hätte es auch anstandslos die höheren Fahrtkosten ohne BahnCard anerkennen müssen.

Angestellte bekommen eine BahnCard ohne Lohnsteuer abführen zu müssen
Ein starkes Argument: Selbstständige müssen Angestellten steuerlich gleichgestellt sein. Und Angestellte dürfen von ihren Arbeitgebern eine BahnCard bekommen, ohne dass sie für den Vorteil Lohnsteuer abführen müssen, auch wenn sie die Karte für private Reisen nutzen.