Kurzarbeitergeld: Verlängerung beschlossen

Nachdem das Bundeskabinett Ende Mai 2009 einige Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen haben, ist nun der erste Schritt getan. Mit dem Beschluss vom 21. April 2010 verlängern sich die Fristen weiter bis März 2012.

Kurzarbeitergeld: Für die Dauer von 18 Monaten

Der Bezug von Kurzarbeitergeld für 18 Monate gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2010 entsteht.

Die Unternehmen erhalten durch die nunmehr gesetzlich festgesetzte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes mehr Planungssicherheit.

Kurzarbeitergeld – ab April 2010

Neben der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist ab 1. Juli 2009 die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vorgesehen, wenn bereits sechs Monate Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Diese Regelung gilt nun bis Ende März 2012.

Damit können dann die Sozialversicherungsbeiträge für Zeiträume ab dem 1. Januar 2010, die mit Kurzarbeitergeld belegt sind, auf Antrag ab dem siebten vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums genügt es, dass im Unternehmen Kurzarbeit durchgeführt wurde. Dabei sollen auch Zeiträume vor dem Inkrafttreten der Regelung berücksichtigt werden.

Ferner soll das Antragsverfahren bei Kurzarbeit verschlankt werden. Künftig soll auf Antrag des Arbeitgebers bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten und mehr innerhalb der Bezugsfrist des Kurzarbeitergeldes keine neue Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Arbeitsagentur mehr nötig sein.

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