Kurzarbeitergeld in der Lohnabrechnung: Sollentgelt und Istentgelt

Kurzarbeitergeld gleicht entgangenen Nettolohn aus

Wie bereits erwähnt, dient das Kurzarbeitergeld dazu das Nettoentgelt während der Kurzarbeit auszugleichen. Zur Ermittlung des Kurzarbeitergeldes ist die Differenz aus dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Istentgelt des vollen Abrechnungsmonats zu bilden.

Sollentgelt bei Kurzarbeit

Als Sollentgelt wird das Entgelt bezeichnet, welches vom Arbeitnehmer erzielt worden wäre, wenn er den vollen Monat gearbeitet hätte. Man geht also davon aus, dass in dem Abrechnungsmonat keine Kurzarbeit angefallen wäre und rechnet das Entgelt auf den vollen Monat hoch.

Mehrarbeitsvergütungen zählen übrigens nicht zum Sollentgelt dazu, ebenso wenig Einmalzahlungen. Es geht allein darum den „Monatsverdienst“ ohne Kurzarbeit zu ermitteln.

Kurzarbeitergeld: Beispiel Sollentgelt

Hans Meier hat wegen Kurzarbeit im Abrechnungsmonat nur 96 anstatt 160 Stunden gearbeitet. Es sind 64 Stunden wegen Kurzarbeit ausgefallen.

Sein Arbeitgeber vergütet ihm natürlich nur die 96 Stunden tatsächliche Arbeitsleistung. Bei einem Stundenlohn von 10 Euro hat Herr Meier 960 Euro Arbeitsentgelt erzielt.

Zur Sollentgeltberechnung werden jedoch auch die ausgefallen Stunden wegen Kurzarbeit herangezogen, also 160 Stunden. Somit beträgt das Sollentgelt für Herrn Meier 1.600 Euro.

Kurzarbeitergeld: Istentgelt bei Kurzarbeit

Das Istentgelt ist das Pendant zum Sollentgelt. Allerdings wird als Istentgelt der Bruttoverdienst des vollen Monats für tatsächliche Arbeitsleistung bezeichnet, also inklusive etwaiger Mehrarbeitsvergütungen, aber auch hier zählen Einmalzahlungen nicht hinzu.

Im obigen Beispiel beträgt das Istentgelt von Herrn Meier übrigens 960 Euro.

Im dritten Teil der Serie wird die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes anhand eines Beispiels erläutert.

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