Kurzarbeit: Solange zahlt der Staat Kurzarbeitergeld

Durch die Einführung von Kurzarbeit erhalten Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihren Betrieb durch die Wirtschaftskrise zu steuern. Statt Arbeitnehmer zu entlassen, können Sie diese durch Kurzarbeit an Ihr Unternehmen binden und nach der Krise sofort mit eingearbeiteten Mitarbeitern wieder durchstarten. Der Zeitraum, für den der Staat Kurzarbeit durch Kurzarbeitergeld unterstützt, beträgt höchstens 12 Monate.

Während in einem Betrieb Kurzarbeit geleistet wird, können die Mitarbeiter in der Regel Kurzarbeitergeld bekommen. Sie erhalten dann – je nach persönlicher Situation – 60% bzw. 67% des durch Kurzarbeit ausgefallen Verdienstes

Allerdings gibt es diese Unterstützung während der Kurzarbeit nicht unbegrenzt lange. Gesetzlich vorgesehen ist ein Zeitraum von 12 Monaten. Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass durch eine Rechtsverordnung dieser Zeitraum auf bis zu 24 Monate verlängert wird. Ob hiervon im Zuge der Krise durch das Corona-Virus Gebrauch gemacht wird ist zurzeit (März 2020) noch offen.

Weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit für Sie

Zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge für die durchgeführte Kurzarbeit ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs auf Antrag vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Das ist jedenfalls der Grundsatz. In Zeiten der Corona-Krise gilt, dass Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet werden. Das ist zunächst bis zum 31.12.2020 vorgesehen. Der rechtliche Rahmen würde aber eine Verlängerung bis zum 31.12.2021 ermöglichen.

Als Arbeitgeber sollen Sie den Antrag nur für den ersten Monat abgeben müssen. Danach reicht die Einreichung von Kurz-Anträgen zusammen mit Abrechnungslisten, sofern sich keine Änderungen ergeben. Kurzarbeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant.

Kurzarbeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant

Insgesamt dürfte Kurzarbeit damit für Sie als Arbeitgeber noch interessanter – und in Zeiten der Corona-Krise unter Umständen existenzsichernd – werden. Aber auch für Arbeitnehmer ist Kurzarbeit – trotz der finanziellen Einbußen – eine Chance. Denn Kurzarbeit verringert die Anzahl der betriebsbedingten Kündigungen deutlich. Und sollte es trotz der Kurzarbeit noch zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen müssen, so berechnet sich das Arbeitslosengeld auf Basis dessen, was der Arbeitnehmer ohne Kurzarbeit verdient hätte.

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