Kurzarbeit: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld

Wie bei fast allen staatlichen Leistungen gilt auch für das Kurzarbeitergeld im Falle von Kurzarbeit: Ohne rechtzeitigen Antrag gibt es nichts.

Wenn in Ihrem Unternehmen Kurzarbeit herrscht, haben Ihre Mitarbeiter in vielen Fällen einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Als Arbeitgeber müssen Sie das Kurzarbeitergeld auf eigene Kosten berechnen und anschließend auszahlen.

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Das an Ihre Mitarbeiter ausgezahlte Kurzarbeitergeld können und sollten Sie sich von der Agentur für Arbeit zurückholen. Dazu sind mehrere Schritte nötig:

  1. Sie vereinbaren Kurzarbeit mit Ihrem Betriebsrat bzw. den einzelnen Mitarbeitern,
  2. Sie zeigen die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit mit dem nötigen Formular an,
  3. Sie berechnen das jeweils den Mitarbeitern zustehende Kurzarbeitergeld und zahlen dieses aus,
  4. Sie stellen die notwendigen Unterlagen zusammen, um der Agentur für Arbeit die Voraussetzungen für Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld belegen zu können. Dazu gehören Unterlagen über die Sozialversicherungspflicht der Mitarbeiter, die Empfangsbestätigung der Mitarbeiter für das Kurzarbeitergeld und die Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder Arbeitnehmer.
  5. Sie beantragen die Erstattung des Kurzarbeitergelds. Achtung: hier gilt eine Ausschlussfrist von 3 Monaten. Beantragen Sie die Erstattung auch nur einen Tag zu spät, wird die Erstattung verweigert werden. Die Ausschlussfrist beginnt am letzten Tag des Monats, für den Sie die Erstattung von Kurzarbeitergeld verlangt haben. Beispiel: Der Antrag auf Erstattung von Kurzarbeitergeld für den Monat März 2020 muss spätestens am 30.06.2020 bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorliegen.

Hinweis zum Kurzarbeitergeld

Alle nötigen Formulare erhalten Sie entweder bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Sie finden sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

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