Oft bekommen Sie als Selbstständiger nur wenige Rechnungen und können deshalb nur geringe Vorsteuer abziehen. Die Pauschalsätze liegen oft darüber. Allerdings ist ein zusätzlicher Abzug der Vorsteuer dann ausgeschlossen. Das Ergebnis: Sofort weniger Umsatzsteuer-Zahlungen für Sie. Das alles geht allerdings nur bei den freien Berufen, die Sie in dieser Liste mit den vorgeschriebenen Durchschnittsätzen finden:
- Bildhauer 7,0%
- Kunstmaler & Grafiker (Achtung nur künstlerische Grafiker: keine Grafikdesigner) 5,2%
- Journalisten (Wort und Bild) 4,8%
- Selbstständige Mitarbeiter bei Bühne, Film, Funk, Fernsehen und Schallplattenproduzenten 3,6%
- Hochschullehrer (für nebenberufl. Tätigkeiten) 2,9%
- Schriftsteller, literarische Übersetzer, Komponisten 2,6%
Weitere Einschränkung: Den pauschalen Abzug der Vorsteuer dürfen Sie nur ansetzen, wenn Ihr Netto-Umsatz (ohne Umsatzsteuer) im Vorjahr nicht mehr als 61.356 Euro betragen hat. Ein entsprechender Antrag muss mit Wirkung zu Beginn eines Kalenderjahres beim Finanzamt gestellt werden.