Kündigungsrecht: Auto „geschrottet“ – Mitarbeiter muss gehen
Lesezeit: < 1 MinuteNach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Mainz kann der Arbeitnehmer hier nicht sofort rausgeschmissen werden; vielmehr ist eine ordentliche Kündigung ausreichend. (Urteil vom 7.07.2003, 7 Sa 635/03).
Das Gericht gab damit der Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters statt, der fristlos entlassen worden war. Die ordentliche Kündigung hielten die Richter dagegenfür gerechtfertigt.
Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter vorgeworfen, vorsätzlich Kratzer an den Fahrzeugen von Kollegen verursacht zu haben. Der Arbeitnehmer hatte dies aber abgestritten.
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Mainz kann der Arbeitnehmer hier nicht sofort rausgeschmissen werden; vielmehr ist eine ordentliche Kündigung ausreichend. (Urteil vom 7.07.2003, 7 Sa 635/03).
Das Gericht gab damit der Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters statt, der fristlos entlassen worden war. Die ordentliche Kündigung hielten die Richter dagegenfür gerechtfertigt.
Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter vorgeworfen, vorsätzlich Kratzer an den Fahrzeugen von Kollegen verursacht zu haben. Der Arbeitnehmer hatte dies aber abgestritten.
Einen Mitarbeiter, der Kollegen tätlich angreift, können Sie fristlos entlassen. Was ist aber, wenn der Arbeitnehmer nicht die anderen angreift, sondern nur deren Eigentum, wie zum Beispiel ein Auto, beschädigt?
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: