Kündigung per Boten: Zustellung am Vormittag reicht

Die Frage, wann die Zustellung einer Kündigung erfolgte, ist wichtig für den Start der Kündigungsfrist. Entscheidend dabei ist, wann die Kündigung durch die Zustellung so in den Machtbereich des Empfängers gekommen ist, dass mit ihrer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Was insoweit für eine Kündigung gilt, die per Boten zugestellt wurde, hat das LAG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 11.06.2010, Az.: 6 Sa 747/10 entschieden.

Die Kündigung erreichte den Mitarbeiter per Zustellung durch einen Boten. Dieser hatte den Brief um 10:15 Uhr in den Briefkasten des gekündigten Mitarbeiters eingeworfen.

Der Mitarbeiter behauptete nun, die Zustellung der Kündigung sei erst am nächsten Tag erfolgt. Und das war entscheidend, weil die Kündigung dann erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam gewesen wäre. Das Argument des Mitarbeiters war, dass die Post normalerweise bereits um 08:00 – 08:30 kommen würde. Er habe daher um 10:15 nicht mehr mit der Zustellung einer Kündigung rechnen müssen.

Kündigung und Zustellung: Vormittags reicht
Aber Sie können sich über die Entscheidung des LAG freuen. Denn die Richter haben klar gesagt, dass eine Kündigung dann als zugestellt gilt, wenn die Zustellung durch Boten im Laufe des Vormittags erfolge. Denn es sei auch möglich, dass die normale Post – etwa durch einen Schichtwechsel – später als üblich zugestellt werde.

Nach der Entscheidung der LAG-Richter geht eine per Boten überbrachte Kündigungserklärung dem Adressaten erst dann am nächsten Tag zu, wenn das Kündigungsschreiben erhebliche Zeit nach der allgemeinen Postzustellung in seinen Briefkasten geworfen wird. Diese reiche jedoch in einer Großstadt bis weit über die Mittagszeit hinaus.

Das bedeutet für Sie:

  1. Organisieren Sie bei einer Kündigung die Zustellung stets so, dass sie auf jeden Fall im Laufe des Vormittags zugestellt wird.
  2. Wenn Ihr Bote die Kündigung durch Einwurf in den Briefkasten vornimmt, sollte er darüber ein entsprechendes Protokoll mit Angabe der Uhrzeit fertigen.
  3. Versuchen Sie, eine Kündigung nicht erst auf den letzten Drücker zustellen zu lassen. Sie sparen sich dann den Gang durch die gerichtlichen Instanzen, die letztendlich Zeit und Geld (und Nerven) kosten.