Kündigung ist nach Durchlesen wirksam
Lesezeit: < 1 MinuteDas Landesarbeitsgericht war anderer Ansicht: Zwar ist eine nur mündlich ausgesprochene Kündigung unwirksam. Dies ist hier jedoch nicht der Fall gewesen. Dem Kläger hat eine schriftliche Kündigung vorgelegen. Mit der Unterschrift dokumentiert der Mitarbeiter lediglich die Kenntnisnahme, nicht jedoch sein Einverständnis mit der Kündigung.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz; Meldung vom 18.01.2006; Aktenzeichen: 7 Ta 36/05
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: