Kündigung bei Verstoß gegen Rauchverbot ist möglich

Streitigkeiten um betriebliche Rauchverbote gehören zu den weniger angenehmen Dingen des Vorgesetztendaseins. Wenn ein Mitarbeiter sich trotz Abmahnung nicht an die im Zusammenhang mit einem Rauchverbot ausgesprochenen Anweisungen hält, können Sie mit einer Kündigung antworten.

Gründe für ein betriebliches Rauchverbot kann es viele geben. In Frage kommen z. B. Aspekte des Gesundheitsschutzes anderer Mitarbeiter und Fragen der Produktsicherheit, z. B. beim Rauchverbot in der Lebensmittelproduktion. Damit Ihr Rauchverbot ernst genommen wird, müssen Sie es durchsetzen, notfalls auch mit einer Kündigung.

Genau das war das Problem in einem Fall, den jetzt das Arbeitsgericht Duisburg entscheiden hat. Die Mitarbeiterin hat das betriebliche Rauchverbot und die damit zusammenhängenden Anweisungen nicht ernst genommen. Als der Arbeitgeber nach mehreren Abmahnungen zur fristlosen Kündigung griff, erhob sie eine Kündigungsschutzklage. Und verlor den Prozess.

In dem Unternehmen bestand generell ein Rauchverbot. Lediglich in einem Raucherraum war das Rauchen erlaubt, allerdings hatte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter aufgefordert, sich vor Aufsuchen des Raucherraums in der Zeiterfassung auszustempeln.

Hiergegen hatte die Mitarbeiter im Jahre 2008 mehrfach verstoßen und war deshalb vergeblich abgemahnt worden. Als der Arbeitgeber feststellte, dass die Mitarbeiterin erneut an 3 Tagen Raucherpausen genommen hatte, ohne sich auszustempeln und dies auch nicht anschließend korrigierte, platzte ihm schließlich der Kragen. Er sprach eine fristlose Kündigung aus. Das Arbeitsgericht hielt diese Kündigung für zulässig, trotz der mehrjährigen Betriebszugehörigkeit der Klägerin (Az.: 3 Ca 1336/09).

Tipp im Zusammenhang mit Rauchverbot und Kündigung
Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter eindeutig über ein Rauchverbot informiert sind. Sie können hierzu z. B. eine schriftliche Anlage mit einer entsprechenden Information als Anlage zur Gehaltsabrechnung nehmen und einen entsprechenden Aushang in den Geschäftsräumen anbringen.