Kündigung bei schlechten Leistungen nicht automatisch möglich

Alleine die schlechte Leistung eines Mitarbeiters ermöglicht noch nicht automatisch eine Kündigung. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm haben Sie als Arbeitgeber weitere Aspekte zu berücksichtigen, bevor Sie eine Kündigung wegen Schlechtleistung aussprechen dürfen.

Eigentlich sollte man denken, dass bei schlechter Leistung eines Arbeitnehmers eine Kündigung wegen sogenannter Schlechtleistung möglich sei. Ganz so einfach ist es aber nicht.

Nach der Entscheidung des LAG Hamm vom 20.11.2009, Az.:10 Sa 875/09 ist noch ein anderer Aspekt wichtig. Die Kündigung ist nur möglich, wenn der Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausgeschöpft. Für eine Kündigung reicht es also nicht, dass er schlechter arbeitet als seine Kollegen. Zusammengefasst gilt: "Der Arbeitnehmer muss alles tun, was er soll. Dies hat er so gut zu tun, wie er kann“.

Was Sie vor der Kündigung wegen Schlechtleistung prüfen sollten
Wenn der Mitarbeiter gegen eine Kündigung wegen Schlechtleistung klagt, kommen einige Anforderungen auf Sie zu. Sie müssen zum einen die Fehlerquote beweisen können. Auch Art, Schwere und Auswirkungen der Fehler müssen Sie darlegen und gegebenenfalls beweisen. Wichtig ist hier also eine sorgfältige Sachverhaltsaufklärung und früh einsetzende Dokumentation von Fehlern und deren Auswirkungen.

Kündigung wegen Schlechtleistung: Auf den Vergleich kommt es an
Weiter sollten Sie darlegen können, dass die Kündigung erfolgte, weil der betroffene Mitarbeiter längerfristig die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller mit ihm vergleichbaren Mitarbeiter erheblich überschritten hat. Im Klartext bedeutet das, dass Sie nicht nur Angaben zu Fehlern und deren Auswirkungen des gekündigten Mitarbeiters machen müssen. Auch Angaben zu den Fehlern der nicht gekündigten Mitarbeiter sind erforderlich.

So bereiten Sie sich auf mögliche Kündigungen wegen Schlechtleistung vor
Da Sie nie im Voraus wissen, wann Sie welche Angaben benötigen, bleibt Ihnen zur Vorbereitung von Kündigungen wegen Schlechtleistung eigentlich nur noch über, jeden Fehler jedes Mitarbeiters mit seinen Auswirkungen zu dokumentieren. Nur dann werden Sie die Anforderungen des LAG Hamm erfüllen können.