Grundsätzlich wird Ihre Bank jede Kreditsicherheit von Ihnen akzeptieren. Allerdings werden die verschiedenen Sicherheiten von den Banken unterschiedlich bewertet.
Beispielsweise ist eine Sicherungsübereignung von Forderungen meistens schwieriger zu bewerten als ein Firmengrundstück. Aus Sicht der Bank gibt es "gute", "akzeptierte" und "schlechte" Kreditsicherheiten. Letztere werden von der Bank nur akzeptiert, wenn keine anderen Sicherheiten vorhanden sind. Sie werden aber nur gering – d. h. mit hohen Abschlägen auf den Verkehrswert – bewertet.
Zu den als gut bewerteten Sicherheiten gehören zum Beispiel
- Guthaben bei Banken und Bausparkassen (Verpfändung),
- marktgängige Immobilien (Grundschulden),
- Lebensversicherung mit hinreichendem Rückkaufswert oder
- Bürgschaften von Personen mit guter Bonität.
Zu den akzeptierten Kreditsicherheiten gehören marktgängige Maschinen oder Fahrzeuge, die sicherungsübereignet werden können. Zu den mit schlecht bewerteten Kreditsicherheiten gehören häufig Einrichtungsgegenstände, Warenlager oder Forderungen.
Setzen Sie Ihre Kreditsicherheiten optimal ein
Wenn Sie sich an folgende Regeln halten, werden Sie Ihre Kreditsicherheiten optimal verwenden können:
- Verschaffen Sie sich hinsichtlich Ihrer Kreditsicherheiten zunächst einen Überblick. Fordern Sie hierzu von Ihrer Bank eine sogenannte Geschäftsverbindungsbestätigung an. Darin werden nicht nur die einzelnen Darlehen und Kontokorrentlinien aufgeführt, sondern auch die Kreditsicherheiten, die Sie Ihrer Bank überlassen haben.
- Lassen Sie nicht benötigte Kreditsicherheiten freigeben. Sie haben einen Anspruch auf die Freigabe von Sicherheiten, wenn deren Wert den der gesicherten Darlehensforderungen deutlich übersteigt. Dies gilt insbesondere bei der Abtretung von Forderungen und Warenlager.
- Nutzen Sie frei gewordene Grundschulden: Hat Ihr Unternehmen als Kreditsicherheiten auch Grundschulden gestellt, überprüfen Sie regelmäßig, welcher Anteil der eingetragenen Grundschuld durch Ihre Tilgungsleistungen wieder freigeworden ist. Diese Freiräume können Sie bei einer Neuaufnahme oder Aufstockung von Krediten nutzen.
- Begrenzen Sie Ihre Kreditsicherheiten auf einzelne Kredite. Kreditsicherheiten sollten grundsätzlich nicht für alle Darlehen Ihres Unternehmens gelten.
- Achten Sie darauf, dass die Finanzierungsdauer mit der Kapitalbindungsdauer übereinstimmt. Langfristige Finanzierungen sollten daher durch langfristige Kreditsicherheiten wie Grundschulden und Bürgschaften gesichert werden. Für kurzfristige Finanzierungen können Sie hingegen kurzfristige Kreditsicherheiten einsetzen.