Kredite zur Geschäftsfinanzierung

Viele Existenzgründer benötigen kurzfristige oder langfristige Kredite. Verschiedene Institutionen wie z. B. Bund oder die EU bietet hierbei durch staatlich geförderte Kredite Hilfe an. Durch die Verschärfung der gesetzlichen Richtlinien für die Vergabe von Krediten fordern die Geschäftskundenberater einige Informationen.

Kredite zur Geschäftsfinanzierung
Unternehmer/innen benötigen zu mehreren Gelegenheiten die Hilfe von Kreditinstituten. In aller Regel wenden sich die meisten zukünftigen Geschäftsleute beim Wechsel in die Selbständigkeit an die Bank, die sie auch privat betreute. Denn die positiven Erfahrungen im privaten Bereich lassen auch auf entsprechendes Verhalten im Geschäftsleben schließen.

Meist werden zwei Arten von Krediten benötigt:

  1. Ein Kontokorrentkredit (Girokonto der Unternehmer) für kurzfristige Verbindlichkeiten. Hier wird ein Überziehungskreditrahmen und eine Höchstgrenze des Kredits   vereinbart bzw. verhandelt.
  2. Langfristige Unternehmenskredite zur Anschaffung von Geschäftsausstattung, Warenbestand und anderes. Hier bieten verschiedene Institutionen (EU. Bund, Land usw.) durch unterschiedliche staatlich geförderte Kredite Hilfe an.

Alle Kredite haben gemeinsam, dass sie zuerst bei Fachstellen beantragt, rechtlich geprüft und entschieden sein müssen bevor Gegenstände bzw. vertragliche Verpflichtungen abschlossen werden können und bei allen Varianten benötigt der Antragsteller ein Geldinstitut (Hausbankprinzip) zur Abwicklung.

In der letzten Zeit wurden die gesetzlichen Richtlinien für die Vergabe von Krediten der Banken deutlich verschärft. Deshalb wünschen sich die Geschäftskundenberater vor allem folgende Informationen:

  • ein dem Antrag des Kredits angemessenes Geschäftskonzept (Businessplan) in dem sich die Bank ein Bild über das unternehmerische Vorhaben machen kann um das Ausfallrisiko einschätzen zu können. Dazu gehören auch ein Lebenslauf (berufsbezogen) und entsprechende Finanzpläne (Liquidität, Ertragsvorschau usw.)
  • ein Selbstauskunftsbogen (zusätzlich manchmal eine "Schufa“-Auskunft = Schutzvereinigung der Kreditwirtschaft) aus dem die Vermögenssituation dargestellt wird.
  • entsprechende Sicherheiten (z. B. Bürgschaften, Grundschuldeintragung, Sicherheitsübereignung).
  • Fachgutachten bei komplexen technischen Unternehmensrisiken

Existenzgründer sollten sich selbst in Gedanken in die Lage der Banken versetzen und sich zu fragen: Würde ich mir selbst unter diesen Bedingungen einen Kredit geben?