Krankheitskosten absetzen: Amtsärztliches Attest muss vor Behandlungsbeginn vorliegen
In manchen Fällen ist ein amtsärztliches Gutachten notwendig, z.B. bei der Unterbringung eines Kindes in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Dieses Gutachten muss vor Behandlungsbeginn vorliegen.
Bundesfinanzhof, Urteil Az. III R 45/03 vom 21.04.2005
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