Krankheit im Arbeitsrecht: der richtige Umgang mit Blaumachern

Auch, wenn die Fehlzeiten wegen Krankheit so niedrig sind, wie lange nicht, sollten Arbeitgeber vorsichtig sein. Die meisten – aber eben nicht alle – Arbeitnehmer sind auch tatsächlich arbeitsunfähig, wenn sie nicht zur Arbeit erscheinen. Die schwarzen Schafe führen allerdings zu erheblichen Belastungen in den Betrieben. Lesen Sie hier, welche Anzeichen für eine vorgetäuschte Krankheit sprechen und was der Arbeitgeber tun kann, um seine Zweifel zu überprüfen.

Natürlich will ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nicht grundsätzlich unterstellen, dass gemeldete Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen Krankheit nur vorgetäuscht sind. Trotzdem kommen derartige Fälle in der Praxis immer wieder vor. Darunter leiden nicht nur Arbeitgeber sondern auch die Kollegen, die den Ausfall auffangen müssen.

Typische Anzeichen für vorgetäuschte Krankheiten
In folgenden Fällen besteht für Arbeitgeber Veranlassung, Krankmeldungen kritisch zu hinterfragen (es handelt sich um "Warnsignale", nicht um sichere Beweise):

  • Krankheitszeiten eines Mitarbeiters liegen erheblich über dem Durchschnitt
  • Folgebescheinigung und Erstbescheinigung haben das gleiche Datum
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stammen von dem einem Arzt, der für schnelle Krankschreibung bekannt ist
  • Die Arbeitsunfähigkeit wurde rückwirkend bescheinigt
  • Innerhalb eines kurzen Zeitraums reicht ein Mitarbieter
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Ärzte verschiedener Fachrichtungen ein, dabei handelt es sich jeweils um Ertsbescheinigungen
  • Arbeitsunfähigkeitszeiträume liegen jeweils direkt vor oder nach freien Tagen
  • Die Arbeitsunfähigkeit wurde angedroht
  • Die Arbeitsunfähigkeit liegt im Zeitraum eines nicht gegebenen Urlaubs
  • Beide (Ehe-)Partner sind gleichzeitig erkrankt
  • Vor der Arbeitsunfähigkeit wurde der Mitarbeiter gekündigt
  • Vor der Arbeitsunfähigkeit gab es Differenzen mit dem Mitarbeiter
  • In den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit fallen unangenehme oder schwere Aufgaben
  • Trotz Arbeitsunfähigkeit arbeitet der Mitarbeiter in einem Nebenjob weiter

Diese Möglichkeiten haben Arbeitgeber bei Zweifel an der Krankheit
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kann Arbeitnehmer zu Kontrolluntersuchungen vorladen. Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, erstellt der MDK ein Gutachten, um diese Zweifel auszuräumen oder zu bestätigen.

Personalgespräche nach Rückkehr aus der Arbeitsunfähigkeit signalisieren dem Mitarbeiter, dass der Arbeitgeber Fehlzeiten registriert und diesen nachgeht. In vielen Fällen führen derartige Gespräche zu einer Reduzierung der Fehlzeiten wegen Krankheit. Wichtig ist dabei, dass diese Gespräche nicht nur Kontrollzwecken dienen. Der Arbeitgeber sollte auch versuchen, gemeinsam mit dem Mitarbeiter die Ursachen der Fehlzeiten wegen Krankheit herauszuarbeiten und v.a. Lösungswege zu suchen.

In Extremfällen gibt es die Möglichkeit auch wegen einer Krankheit zu kündigen. Voraussetzung dafür sind zum einen erhebliche Belastungen des Betriebs durch die Krankheit eines Mitarbeiters in der Vergangenheit. Außerdem muss damit zu rechnen sein, dass in Zukunft keine Besserung eintritt. Eine vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt ist hierbei in der Regel angeraten.