Krankheit beim eigenen Kind: Anspruch auf bezahlte Freistellung?

Haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn Ihr Kind erkrankt ist? Ja, das haben Sie! Bedenken Sie aber, dass es für diese Freistellung eine zeitliche Befristung gibt. Laut Arbeitsrecht muss Sie Ihr Arbeitgeber aber 10 Tage freistellen. Für Alleinerziehende zählt das Doppelte: Sie dürfen 20 Tage lang bei Ihrem Kind bleiben. Um bezahlte Freistellung zu erhalten, sollten bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Arbeitsrecht: Anspruch auf Freistellung wenn das eigene Kind krank ist

  • Sie finden keine Betreuungsperson, die Ihr Kind pflegen kann
  • Ihr Kind hat das Alter von 12 Jahren noch nicht überschritten,
  • Ihr Kind muss bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (mit-)versichert sein
  • Bescheinigung vom Arzt einholen, dass Betreuung notwendig ist.

Sie als Eltern haben die Wahl: Kümmern Sie sich oder Ihr Ehepartner um das kranke Kind? Derjenige erhält auch den Anspruch auf bezahlte Freistellung. Übrigens erhalten Sie mehr freigestellte Arbeitstage, wenn Sie mehrere Kinder haben. So gilt die Regel, dass Ehepaare 25 Tage in Anspruch nehmen dürfen, Alleinerziehende sogar 50!

Was geschieht mit dem Gehalt?

Für die Zeit der Pflege des kranken Kindes, also während der Freistellung, erhalten Sie nicht mehr Ihr normales Gehalt. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nicht das volle Gehalt auszahlen. Stattdessen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse das sogenannte Kinderpflegekrankengeld.

Was tun, wenn das eigene Kind erkrankt?

Wenn Ihr Kind krank wird und Sie den Anspruch auf bezahlte Freistellung erheben möchten, sollten Sie Ihrem Chef so schnell wie möglich Bescheid geben. Weiterhin müssen Sie ihn über die Art der Erkrankung unterrichten. Vergessen Sie nicht, Ihrem Arbeitgeber die Krankheit zu bescheinigen. Holen Sie sich das nötige Attest vom behandelnden Kinderarzt.