Krankenkassenbeitrag steigt: Auswirkungen auf die Personalkosten

Die Koalition ist sich einig, dass der Krankenkassenbeitrag 2011 steigen soll. Geeinigt wurde sich auf einen Beitragssatz von 15,5%. Der neue Beitragssatz wird wie bisher zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Damit entfällt ein Krankenkassenbeitrag von 7,3% auf die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zahlen 8,3%.

Krankenkassenbeitrag in der Personalkostenplanung berücksichtigen
Noch rechtzeitig vor den Planungsrunden kommt die Nachricht, dass der Krankenkassenbeitrag steigt. Die Anhebung entspricht 4,3 Prozentpunkten, die die Arbeitgeber im kommenden Jahr mehr aufwenden müssen als bisher. Hinzu kommen die Beitragssteigerungen, die sich aus der Anhebung von Gehältern, beispielsweise aus Tariferhöhungen, ergeben.

Was bedeutet der gestiegene Krankenkassenbeitrag für Arbeitnehmer?
Der Krankenkassenbeitrag der Arbeitnehmer erhöht sich zunächst um den gleichen Betrag wie der der Arbeitgeber. Neu ist, dass es den Krankenkassen überlassen bleibt, die Höhe von eventuell erhobenen Zusatzbeiträgen selbst zu bestimmen. Es soll eine Obergrenze von 2% des Bruttoeinkommens gelten.

Arbeitnehmer müssen daher damit rechnen, dass durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen die Krankenkassenbeiträge noch stärker steigen. Der einheitliche Beitragssatz steht damit, zumindest für Arbeitnehmer, nur noch auf dem Papier.

Wie lange dieser neue Krankenkassenbeitrag nun stabil bleiben wird, bleibt abzuwarten. Zwar sieht es derzeit nach einer tragfähigen Finanzierung aus, die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, wie schnell sich vermeintlich auf Dauer angelegte Modelle überholen können.