Kostenstellenbildung: Kriterien zur Bildung von Kostenstellen

In Abhängigkeit davon, ob Kosten den Kostenträgern direkt oder indirekt zugerechnet werden können, sind Kosten in der Kostenartenrechnung nach Einzelkosten und Gemeinkosten gegliedert.

Da Einzelkosten den Kostenträgern (Produkte, Dienstleistungen, Projekte, Aufträge etc.) direkt zugerechnet werden können, kommt es im Rahmen der Kostenstellenrechnung primär darauf an, die Kostenträger-Gemeinkosten auf die Kostenträger umzulegen. Dieses grundsätzliche Problem, dass sich in einem Fertigungsbetrieb, der nur ein einziges Produkt herstellt, noch verhältnismäßig einfach lösen lässt, kann in Mehrprodukt-Unternehmen mit zahlreichen Kostenstellen, eine durchaus "spannende" Aufgabe darstellen.

Kosten, die den Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden können, lassen sich in der Regel aber immer einer bestimmten Kostenstelle zuordnen. Hierbei versteht man Kostenstelle als "Ort der Kostenentstehung". Nach welchen Kriterien solche Kostenstellen in einem Unternehmen gebildet werden können, ist Gegenstand dieses Beitrages.

Kriterien zur Kostenstellenbildung

Unternehmen können ihre Kostenstellenbildung nach ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten gliedern. In weit über 80 Prozent der Fälle, bildet man Kostenstellen aber nach Funktionsbereichen.

Kostenstellenbildung nach Funktionsbereichen

Werden Kostenstellen nach den Funktionsbereichen im Unternehmen gegliedert, so differenziert man im Allgemeinen zwischen Materialkostenstellen (Einkauf, Rohstofflager etc.), Fertigungskostenstellen (Dreherei, Montage etc.), Vertriebskostenstellen (Verkauf, Werbeabteilung etc.), Verwaltungskostenstellen (Finanz- und Rechnungswesen, Personal, Geschäftsleitung etc.) und allgemeinen Kostenstellen (interne Reparatur- und Instandhaltungsstellen, Stromversorgung etc.).

Eine in dieser Form gebildete Struktur von Kostenstellen wird in der betrieblichen Praxis – zumindest in großen Unternehmen – stark verfeinert. In vielen Unternehmen gibt es daher 100 oder mehr Kostenstellen.

Kostenstellenbildung nach Verantwortungsbereichen

Sinnvoll kann eine Kostenstellenbildung auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeitskontrolle sein.

In der betrieblichen Praxis ist eine separate Betrachtung der Verantwortungsbereiche und damit eine Bildung von Kostenstellen unter dem Gesichtspunkt der Kostenverantwortung aber nicht erforderlich, da sich dieses Kriterium zur Kostenstellenbildung mit einer Einteilung von Kostenstellen nach Funktionsbereichen deckt.

Kostenstellenbildung nach räumlichen Gesichtspunkten

Eine Kostenstellenbildung, die alleine auf räumlichen Gesichtspunkten basiert, wird man in Unternehmen nur sehr selten antreffen.

Die Kostenstellenbildung nach räumlichen Gesichtspunkten ist nur sinnvoll, wenn zusätzlich ein weiteres Gliederungskriterium für die Bildung von Kostenstellen herangezogen wird.

Kostenstellenbildung nach Kostenträgergesichtspunkten

In der betrieblichen Praxis findet man eine Kostenstellenbildung nach Kostenträgergesichtspunkten nur sehr selten. Lediglich wenn bestimmte Unternehmensbereiche nur von einer einzigen Produktart in Anspruch genommen werden, können diese Bereiche zu einer Kostenstelle zusammengefasst werden.

Kostenstellenbildung nach leistungstechnischen Gesichtspunkten

Eine Kostenstellenbildung nach leistungstechnischen Gesichtspunkten erfordert eine Differenzierung zwischen Hauptkostenstellen, Nebenkostenstellen und Hilfskostenstellen.

Anders als Hauptkostenstellen, die direkt am Kostenträger eine be- oder verarbeitende Tätigkeit ausführen, werden in Nebenkostenstellen nur Produkte bearbeitet, die nicht zum eigentlichen Leistungsprogramm des Unternehmens gehören.

Hilfskostenstellen, wie zum Beispiel die innerbetriebliche Instandhaltung, dienen nur mittelbar der Produktion.

Kostenstellenbildung nach abrechnungstechnischen Gesichtspunkten

Für eine Kostenstellenbildung nach abrechnungstechnischen Gesichtspunkten ist eine Unterscheidung zwischen Vor- und Endkostenstellen erforderlich.

Anders als Endkostenstellen, deren Kosten unmittelbar auf die Kostenträger verrechnet werden, werden die Kosten der Vorkostenstellen im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung auf andere Kostenstellen umgelegt.