Kontrolle von E-Mails am Arbeitsplatz

Ihnen als Arbeitgeber ist eine Kontrolle von E-Mails, die Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz erhalten, nur eingeschränkt erlaubt. Denn die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer genießen einen hohen Schutz.

Sie sollten auf jeden Fall für klare Vorgaben sorgen, welcher Umgang mit E-Mails am Arbeitsplatz erlaubt ist. Eine Betriebsanweisung zur privaten Nutzung von E-Mails und Internet ist in den meisten Betrieben sehr sinnvoll. Sie vermeiden so überflüssigen Streit.

Wenn die private Nutzung von E-Mails am Arbeitsplatz erlaubt ist
Am einfachsten ist es, wenn Sie die private Nutzung von E-Mails am Arbeitsplatz untersagen. Dann stehen Ihnen die meisten Prüfungsrechte zu. Sie dürfen dann auch die Inhalte der E-Mails lesen, weil diese ja dienstlichen Charakter haben. Die E-Mail ist insofern nichts anderes als ein Schreiben, das Ihr Unternehmen erreicht.

Aber Vorsicht: Sofern sich zum Beispiel aus der Betreffzeile eindeutig ergibt, dass es sich um eine private E-Mail handelt, dürfen Sie trotz des Verbots die E-Mail nicht lesen Desweiteren dürfen Sie anhand der Verbindungsdaten (stichprobenartig) prüfen, ob die E-Mail-Konten tatsächlich nur zu geschäftlichen Zwecken eingesetzt werden.

Wenn die private Nutzung von E-Mails am Arbeitsplatz nicht erlaubt ist
Komplizierter ist es, wenn die private Nutzung von E-Mails am Arbeitsplatz auch erlaubt ist. Hier können Ihnen Kontrollrechte etwa dann zustehen, wenn es um schwere Pflichtverletzungen oder sogar Straftaten geht. Allerdings sollten Sie sich dann im Einzelfall vorher rechtlich beraten lassen, um zu vermeiden, dass Sie rechtliche Probleme bekommen.