Kommasetzung vor „und“ und „oder“

Die Kommasetzung war einer der Bereiche, in denen sich durch die Rechtschreibreform viel geändert hat. Das sorgt immer mal wieder für Unsicherheit. Zum Beispiel, was für das Komma vor "und" oder "oder" gilt.

Kommasetzung vor „und“ oder „oder“

Die alte Regel lautet: Folgt nach „und“ oder „oder“ ein vollständiger Satz, dann wird ein Komma gesetzt. Nach der Rechtschreibreform können Sie sich aussuchen, ob Sie ein Komma setzen wollen oder nicht:

Der Weihnachtsbaum ist geschmückt (,) und die Kerzen sind angezündet. Zu Weihnachten gibt es Gans (,) oder wir essen im Restaurant.

Sie können auf das Komma vor „oder“ oder „und“ verzichten, wenn die Verständlichkeit des Satzes nicht beeinträchtigt wird.

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Komma vor „und“, „oder“ mit einer Infinitivgruppe

Wenn Sie vor „und“ oder „oder“ eine Infinitivgruppe einschieben, haben Sie ebenfalls die Wahl, ob Sie ein Komma setzen möchten oder nicht:

Wir hoffen(,) Sie mit diesem Weihnachtspräsent erfreut zu haben(,) und grüßen Sie herzlich.

Beachten Sie: Wenn Sie vor der Infinitivgruppe ein Komma setzen, müssen Sie auch hinter der Gruppe ein zweites setzen. Eine eingeschobene Wortgruppe muss immer nach beiden Seiten durch Kommata abgegrenzt werden (oder gar nicht).

Leiten Sie die Infinitivgruppe mit „als“, „anstatt“, „außer“, „ohne“ oder „um“ ein, müssen Sie sie in jedem Fall durch Kommasetzung abgrenzen.

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