Können Sie vereinbaren, dass Ausbildungskosten zurückgezahlt werden?

Ausbildung kostet viel Geld. Und es ist einfach ärgerlich, wenn ein Auszubildender, der über 3 Jahre eine hervorragende Ausbildung genossen hat, nach der Prüfung zur Konkurrenz geht. Können Sie das verhindern, indem Sie vorab vereinbaren, dass der Auszubildende im Falle eines frühen Verlassens des Unternehmens die Ausbildungskosten zurückzahlen muss?

Ein solches Prinzip gibt es ja durchaus: Wird eine aufwändige Weiterbildung finanziert, dann möchte das Unternehmen häufig sichergehen, dass es auch selbst von dieser Weiterbildung profitieren kann.

Der betroffene Mitarbeiter muss sich dann nicht selten dazu verpflichten, eine gewisse Anzahl von Jahren im Unternehmen zu bleiben. Üblicherweise müssen dann bei Kündigung innerhalb des 1. Jahres nach der Weiterbildung die Kosten zu einem Großteil (z. B. 80%) zurückgezahlt werden. Im 2. und 3. Jahr sinkt der Prozentsatz in der Folge kontinuierlich.

Rückzahlungsvereinbarung auch in der Ausbildung möglich?

Was allerdings in der Weiterbildung gut möglich ist, geht in der dualen Berufsausbildung nicht. Treffen Sie eine solche Vereinbarung im Ausbildungsvertrag, dann ist diese nichtig. Eigentlich müsste die Kammer diesen Vertrag auch bemängelt und das Ausbildungsverhältnis gar nicht offiziell eingetragen haben. Eine solche Vereinbarung wäre schließlich zu Ungunsten des Auszubildenden und das lässt das Berufsbildungsgesetz nicht zu.

Was ist stattdessen möglich?

Was allerdings möglich ist: Sie können innerhalb der letzten 6 Monate eines Berufsausbildungsverhältnisses mit dem Azubi einen Arbeitsvertrag für die Zeit nach der Ausbildung abschließen. Das geht aus §12, Abs. 1, Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes hervor. Wenn Sie also einen Auszubildenden unbedingt halten und auch in die Pflicht nehmen wollen, dann nutzen Sie dieses letzte halbe Jahr innerhalb der Ausbildung. Haben Sie ihn erst mal gebunden, dürfte er kaum einen weiteren Arbeitsvertrag unterschreiben.

Fazit: Ausbildung ist zwar teuer, Sie können sich aber finanziell nicht im Rahmen einer Rückzahlungsvereinbarung absichern. Um den Azubi nach der Ausbildung zu halten, bleibt Ihnen nur eine Möglichkeit: als Ausbildungsbetrieb überzeugen und deutlich machen, ein guter Arbeitgeber zu sein. Ein besseres Argument wird niemand liefern können.