Wann greift eine Nutzungsentschädigung nach Mietende?
Am Mietende kommt es häufig vor, dass Mieter erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen. Für Sie als Vermieter ist dies natürlich ungünstig, denn in den meisten Fällen erfolgt eine Neuvermietung erst wieder zum Monatsersten. Zieht ein Mieter also beispielsweise am 12. eines Monats aus, können Sie, wenn überhaupt, zum ersten des nächsten Monats neu vermieten.
Wer zahlt die Nutzungsentschädigung für die Zwischenzeit?
Der Mieter muss Ihnen eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete zuzüglich Betriebskosten für die Zeit zahlen, die er Ihnen die Mieträume nach Mietende vorenthält. Allerdings auch nur so lange. Räumt der Mieter die Wohnung und gibt er Ihnen die Schlüssel zurück, können Sie keine Nutzungsentschädigung mehr verlangen.
Ein "Hintertürchen" bleibt Ihnen aber für eine Nutzungsentschädigung
Verhindert der Mieter durch seinen verspäteten Auszug nachweislich eine sofortige Neuvermietung, können Sie den ganzen Monat als Nutzungsausfall von Ihrem Mieter fordern. Wie in dem Beispiel beschrieben, können Sie also auch für die Zeit über den 12. bis zur Neuvermietung hinaus Ihren Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung geltend machen.