Knigge-Tipps zum Verschenken im Betrieb

Ob es auf der Arbeit zur Weihnachtszeit Geschenke gibt, hängt von der Büro-Etikette ab. Während in sehr großen Unternehmen mit vielen unverbundenen Abteilungen selten Zuwendungen untereinander ausgetauscht werden, können Präsente in kleinen Betrieben und im engen Kollegenkreis eine nette Geste sein.

Fallen für Mitarbeiter beim Verschenken im Büro

Weihnachtsgeschenke dürfen auf der Arbeitsstelle nicht einfach verteilt werden. Dabei lauern einige Fettnäpfchen, in die zu treten es zu vermeiden gilt, will man nicht für ein zerrüttetes Betriebsklima sorgen:

  • Fettnäpfchen Nr. 1 – Einen Kollegen persönlich beschenken: Es ist zwar nicht verboten, einem Kollegen, mit dem man eng zusammenarbeitet, eine kleine Aufmerksamkeit zu schenken. Das Geschenk sollte jedoch nicht vor den Augen der gesamten Belegschaft übergeben werden. Auch von dem beschenkten Kollegen ist Diskretion zu wahren. Vor anderen Kollegen, die von dem Geschenk nichts wissen sollen, über dasselbe zu schwärmen, ist keine feine Art.
  • Fettnäpfchen Nr. 2 – Den Chef alleine beschenken: Es ist eher unüblich, dass einzelne Mitarbeiter den Chef von sich aus beschenken. Von Kollegen wie auch vom Vorgesetzten könnte das leicht als Anbiederung gewertet werden. Anders verhält es sich, wenn der Chef beispielsweise weihnachtliche Süßigkeiten an alle Mitarbeiter verteilt. In dieser Situation dürfen sich einzelne Mitarbeiter durchaus zum Beispiel mit selbst gebackenen Plätzchen bedanken. Falls der Chef die gesamte Belegschaft mit Geschenken überrascht, steht es den Mitarbeitern frei, ein Geschenk für den Chef auszusuchen und dafür zusammenzulegen. Gerade dann ist es wichtig, dass man nicht mit einem eigenen Geschenk für den Chef aus der Reihe tanzt.
  • Fettnäpfchen Nr. 3 – Auf Geschenke vom Chef bestehen: Wenn der Chef entscheidet, auf der betrieblichen Weihnachtsfeier für alle Angestellten eine Geschenkeaktion zu veranstalten, um die Teilnahme an der Feier zu belohnen, haben abwesende Mitarbeiter nicht automatisch einen Anspruch auf die Geschenke, die während der Feier überreicht wurden. Sofern die gemeinsame Weihnachtsfeier den Hintergrund für eine solche Bescherung darstellt, dürfen sich Mitarbeiter, die nicht auf der Weihnachtsfeier waren, laut Rechtsprechung (ArbG Köln 3 Ca 1819/13) nicht darüber beschweren, leer ausgegangen zu sein.

Fallen für Arbeitgeber bei Schenkungen

Nicht nur Mitarbeiter, auch Vorgesetzte können sich gegenüber Mitarbeitern so manche Fauxpas während der Weihnachtszeit im Betrieb leisten. Folgende Fettnäpfchen sind zu umgehen:

  • Fettnäpfchen Nr. 1 – Bestimmte Mitarbeiter beschenken: Erhalten nur bestimmte Mitarbeiter vom Chef bzw. Vorgesetzten ein Geschenk, ensteht schnell der Eindruck der Bevorzugung. Gibt es einen Grund, wieso ein Mitarbeiter zu Weihnachten ein Präsent verdient hat, sollte das zuvor den anderen Kollegen gegenüber kommuniziert werden. Um keine Missgunst unter den Angestellten aufkommen zu lassen, sollten Extrabeschenkungen lieber unterlassen werden, oder es sollten alle Mitarbeiter ein Geschenk bekommen.
  • Fettnäpfchen Nr. 2 – Mit Geschenken einen Seitenhieb verpassen: Betriebliche Weihnachtsgeschenke sind kein Mittel, um Angestellten zu signalisieren, wie (un)zufrieden man als Chef mit deren Arbeitsleistung ist. Ratgeberbücher wie „… für Dummies“ oder Fortbildungskurse und andere Präsente, mit denen man motivieren oder erreichen möchte, die Arbeit der Angestellten zu verbessern, sind unangebracht. Bewertungen über die Arbeitsleistung gehören in das Zwischenzeugnis und sollten nicht als Geschenk verpackt werden.
  • Fettnäpfchen Nr. 3 – Firmenprodukte verschenken: Bei Angestellten kommt es gar nicht gut an, wenn sie firmeneigene Produkte oder Werbepräsente geschenkt bekommen. Natürlich kann sich der Chef eines großen Betriebes nicht für jeden Mitarbeiter etwas Besonderes einfallen lassen. Doch wenn es schon Geschenke für die Mitarbeiter geben soll, sind unverfängliche Präsente am besten.
    Ein Bezug zur Firmenzugehörigkeit ist allerdings nicht gänzlich verpönt. Fotogeschenke sind zum Beispiel eine schöne Geschenkidee, mit denen man langjährigen Angestellten eine Freude bereiten kann. In einem Unternehmen mit vielen Mitarbeitern, von denen viele noch nicht so lange dabei sind, können Süßigkeiten, Gutscheine oder auch ein Geschenkkorb mit edlen Köstlichkeiten eine gute Wahl sein. Chefs sollten bei Schenkungen an Mitarbeiten bedenken, dass die Geschenke nur bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sind.

Wichteln auf der betrieblichen Weihnachtsfeier schafft einen Rahmen

Am einfachsten gestaltet sich die firmeninterne Bescherung noch immer, wenn eine Wichtel-Feier arrangiert wird. Bürowichteln macht das Beschenken für alle Mitarbeiter zu einem großen Spaß, zumal es ein Brauchtum ist, das in unterschiedlichen Varianten organisiert werden kann. Zudem gibt eine Wichtel-Feier ein angemessenes Ritual für die betriebliche Geschenkeaktion vor, in das sich alle Beteiligten einfinden können.

Die wichtigste Spielregel beim Wichteln ist, dass vorab ein Preislimit für die Geschenke vereinbart wird. In der Regel liegt die Preisgrenze für Wichtelgeschenke bei 10 Euro. Wer dann ein teureres oder zu billiges Geschenk besorgt, verletzt eine Abmachung und handelt somit unkollegial. Ein Tabu sind ferner Geschenke, die zu sehr in die Privatsphäre des zu beschenkenden Kollegen eindringen. Selbst wenn man beim Loswichteln genau den Namen desjenigen Kollegen zieht, für den man eine Antipathie hegt, darf man mit dem Geschenk nicht dreist werden.

Weihnachten ist kein guter Zeitpunkt, um dem ungeliebten Kollegen eins auszuwischen. Prinzipiell sollten die Geschenke keinen anzüglichen Charakter haben, eine gehässige Anspielung symbolisieren oder einen wunden Punkt beim zu Beschenkenden treffen. Beschämende Geschenke wie ein Diätbuch für den übergewichtigen Kollegen sind geschmacklos und bezeugen ein geringes Taktgefühl.

Bei Kosmetikartikeln wie Deoroller, Parfüms, Haar- oder Gesichtspflegeprodukte sollte man ebenfalls immer zurückhaltend sein, es sei denn, der betreffende Kollege hat dahingehend schon einmal Wünsche geäußert. Mit den ausgewählten Geschenken sollte vor allem Wertschätzung signalisiert werden, zudem sollte man nichts verschenken, was man sich nicht selbst zu diesem Anlass schenken würde.

Weihnachtsgeschenke von Geschäftspartnern nicht einfach annehmen

Bei Geschenken, die von Kunden oder Geschäftspartnern kommen, ist hohe Vorsicht geboten. Wer Geschenke von Dritten annimmt, sollte sich darüber bewusst sein, dass er in Verdacht geraten könnte, bestechlich zu sein. Das könnte dem Chef einen Grund zur fristlosen Kündigung geben und eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen (§ 299 StGB).

Um keine Gerüchte entstehen zu lassen, sollten die Beschenkten im Zweifelsfalle ihren Arbeitgeber über die Schenkung unterrichten. Das belastet das Vertrauensverhältnis weniger. In den meisten Unternehmen regeln Betriebsvereinbarungen, manchmal auch Arbeitsverträge, in welchem Umfang und in welcher Art solche Geschenke zulässig sind und was Mitarbeiter mit den Geschenken zu machen haben.

Falls es den Angestellten nicht verboten ist, Geschenke anzunehmen, können nicht einfach Ausnahmen eingeführt werden. Für den Umgang mit Geschäftspräsenten muss es dann generell eine neue Regelung geben. Nichts falsch machen kann ein Mitarbeiter, wenn er die Kollegen an dem Geschenk teilhaben lässt, sofern dies möglich ist.

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