Kindergeld: Verdienstgrenze in der Ausbildung

Seit dem 1. Januar 2010 liegt die Jahresverdienstgrenze für den Erhalt von Kindergeld bei 8.004 Euro. Das bedeutet: Bis zu 8.004 Euro darf ein Auszubildender im Jahr verdienen, damit seine Eltern noch Anspruch auf Kindergeld haben. Konkret kann er aber auch über diese Verdienstgrenze hinaus verdienen.

Wie setzen sich die 8.004 Euro zusammen?
Welche Verdienstbestandteile sind darin enthalten und welche nicht?

Wichtig ist:
Die Verdienstgrenze ist erst von Belang, wenn vom Jahresbruttoverdienst die Werbungskosten und die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen wurden. So liegt Kindergeld auch noch im Bereich des Möglichen, wenn über die Grenze hinaus verdient wird. 

Berechnung des kindergeldrelevanten Einkommens

Jahresbruttoverdienst

– 920 Euro Werbungskosten

– Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung

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= Kindergeldrelevantes Einkommen

Beispiel: Ein Auszubildender verdient 10.000 Euro brutto im Jahr

Bruttoverdienst: 10.000

– 920 Euro Werbungskosten

– 2.057,50 Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung

______________________________________

= 7.022,50 Kindergeldrelevantes Einkommen 

Ergebnis: Das Einkommen liegt in diesem Fall unterhalb der Verdienstgrenze von 8.004 Euro. Die Eltern des Auszubildenden haben damit Anspruch auf Kindergeld. Das gilt zumindest dann, wenn der Azubi noch keine 25 Jahre alt ist. 

Kindergeld trotz hohem Bruttoeinkommen 
Folgerung: Auch wenn ein Auszubildender deutlich mehr als 10.000 Euro im Jahr verdient, können seine Eltern noch Kindergeld erhalten, wenn das kindergeldrelevante Einkommen unter der Verdienstgrenze von 8.004 Euro liegt. Es lohnt sich also, genau nachzurechnen und im Zweifelsfall Kindergeld zu beantragen.