Kindergeld: Ist die Verdienstgrenze noch relevant?

Die Verdienstgrenze beim Kindergeld fällt. Nur wann? Ab wann können die Eltern aller Azubis unter 25 Jahren Kindergeld mit Erfolg beantragen? Noch gilt: Der Azubi darf bis zu 8.004€ im Jahr verdienen. Verdient er mehr, dann gibt es kein Kindergeld mehr.

Viele Eltern von Auszubildenden haben bei diesem Thema schlechte Erfahrungen gemacht. Der Sohn oder die Tochter verdient zu viel und das Kindergeld wird gestrichen. Das bedeutet konkret: 1 Euro Überschreitung der Verdienstgrenze von 8.004€ bewirkt, dass 2.208€ Kindergeld gestrichen werden. Soviel kommt nämlich im Jahr zusammen bei 184€ monatlich.

Allerdings hat sich in den letzten Jahren gezeigt: Der Umgang mit den Anträgen und die damit zusammenhängenden Berechnungen werden immer komplizierter. Zudem gibt es Gerichtsurteile, die zu berücksichtigen sind; wie zum Beispiel das des Bundesverfassungsgerichts, mit dem klargestellt wurde, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei der Verdienstgrenze nicht berücksichtigt werden dürfen. 

Kindergeld: Fällt die Verdienstgrenze im Jahr 2012? 
Auch die Werbungskosten schlagen sich nieder, denn auch sie können vom kindergeldrelevanten Einkommen abgezogen werden. Die Berechnung ist hier ebenfalls nicht ganz einfach, zumal die Werbungskostenpauschale gerade von 920€ auf 1.000€ erhöht wurde. Insgesamt kann man sagen: Die Berechnung des kindergeldrelevanten Einkommens ist ziemlich kompliziert geworden und damit für alle Beteiligten aufwändig. 

Daher hat man jetzt darauf reagiert und plant den Wegfall der Verdienstgrenze. Das würde dazu führen, dass alle Auszubildenden unter 25 Jahren bzw. deren Eltern einen einkommensunabhängigen Anspruch auf Kindergeld hätten. Das sieht jedenfalls ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. Ob dieser Realität wird, bleibt abzuwarten. Im Moment sieht es so aus, als träten die Veränderungen zum 1. Januar 2012 in Kraft.