Eltern mit einem oder mehreren Kindern können nicht gleichzeitig vom Kinderfreibetrag und vom Kindergeld profitieren. Sie erhalten zunächst monatlich Kindergeld ausbezahlt– in einer Günstigerprüfung bei Abgabe der Steuererklärung überprüft das Finanzamt aber, welche der beiden Varianten für die Eltern vorteilhafter sind. Gegebenenfalls erhalten Eltern dann noch Geld zurück.
Ob der Kinderfreibetrag zum Tragen kommt oder nicht, entscheidet das zuständige Finanzamt
Kindergeld ist eine direkte Leistung des Staats, die aktiv beantragt werden muss und die in einer klaren Zahl beziffert werden kann. 2016 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro im Monat, für das dritte Kind 196 Euro im Monat und für jedes weitere Kind 221 Euro im Monat.
Der Kinderfreibetrag muss nicht aktiv beantragt werden, er kommt automatisch zum Tragen, wenn die Günstigerprüfung den finanziellen Vorteil für die Eltern ergibt. Das bereits ausgezahlte Kindergeld wird dann als eine Art Vorleistung betrachtet und der zusätzliche Betrag zu Gunsten der Eltern wird dann im Rahmen der Steuererklärung mit berücksichtigt.
So setzt sich der Kinderfreibetrag zusammen
Damit Eltern wissen, wie sie finanziell kalkulieren und womit sie planen können, kann es sich lohnen den Kinderfreibetrag schon einmal selbst zu berechnen. Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2016 7.248 Euro für Familien. Er setzt sich wie folgt zusammen:
2.304 Euro Kinderfreibetrag, also der Betrag, der das Existenzminimum des Kindes sichert + 1.320 Euro Freibetrag BEA (Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Für Alleinerziehende oder Eltern, die nicht gemeinsam veranlagt sind, liegt er also pro Person bei 3.624 Euro. Für Eltern, die gemeinsam veranlagt sind, verdoppelt sich dieser Betrag und liegt dementsprechend bei 7.248 Euro.
Eltern erhalten nur die Differenz zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld zurück
Vom jährlichen Einkommen kann also neben dem Steuerfreibetrag und den sonstigen Ausgaben auch dieser Betrag abgezogen werden und verringert somit das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt verrechnet allerdings diesen Steuervorteil mit dem Kindergeld, das monatlich ausgezahlt wird, sodass Eltern nur die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen zurückbekommen können.
Der Kinderfreibetrag wird regelmäßig angepasst, über eine im Jahr 2014 möglicherweise versäumte Erhöhung wird noch verhandelt (Stand: Juli 2016). Der Bund der Steuerzahler hat eine Versorgungslücke von 72 Euro ermittelt, die Eltern möglicherweise nachträglich noch angerechnet werden.
Diese Faustregel gilt für den Kinderfreibetrag
Als Faustregel gilt, dass bis zu einem Jahreseinkommen von 30.000 € pro Elternteil kein Kinderfreibetrag geltend gemacht werden kann. Bei einer gemeinsamen Veranlagung profitieren Eltern erst ab einem Einkommen von geschätzten 63.000 Euro vom Kinderfreibetrag, erhalten aber auch dann nur die Differenz zum Kindergeld. Je nach weiteren, persönlichen Ausgaben ist die Berechnung gänzlich individuell.
Pauschal lässt sich sagen, dass nur rund 5 % aller Steuerzahler vom Kinderfreibetrag profitieren. Beim Großteil der Eltern ist mit dem Kindergeld alles abgedeckt und sie erhalten keine zusätzlichen Vergünstigungen bei der Steuer. Bei der Steuererklärung muss für jedes Kind eine eigene Anlage ausgefüllt werden, in der alle nötigen Angaben zum Kindergeld gemacht werden.
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